12.01.2015 | 15:12 Uhr | 748 Views
Habe meine Bestellung vom 03.11.2014 leider auch per Vorkasse bezaht und auch nicht geliefert bekommen. Kontakt versuche erfolglos, keine Reaktionen auf Widerruf und Rückzahlungsfrist.
Da trotz mehrmaliger Aufforderung, noch immer keine Rückzahlung erfolgt ist, werde ich wohl doch Anzeige erstatten müssen.
Bestell-/Kundennummer: Bestellnr.416254 Kundennr. 324759
Meine Forderung an myBBQStore:
Rückerstattung von 240,35 Euro umgehend
Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 160 Tagen und 20 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
Habe heute eine Mail von myBBQStore bekommen. Bezüglich meines Widerrufs, dass die Rückzahlung innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen erfolgt. Da bin ich ja mal gespannt.
Danke Herr Wepp, als Unternehmer sollte man so was doch wissen.
Von: myBBQStore24. de Datum: 12.01.2015 17:44:59
An: Britta Piechocki Betreff: Ihre Bestellung 416254, Montag, 03. November 2014, Britta Piechocki
myBBQStore24. de
Sehr geehrte (r) Britta Piechocki, Der Status Ihrer Bestellung vom Montag, 03. November 2014 mit der Bestellnummer 416254 wurde geändert. Anmerkungen und Kommentare zu Ihrer Bestellung: Widerruf erfasst für den 08.01.2015. Gutschrift erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen. Eine Bestätigungsmail haben Sie soeben erhalten. Neuer Status: Storniert wg. WiderrufBei Fragen zu Ihrer Bestellung antworten Sie bitte auf diese E-Mail.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Werde jetzt einen Mahnbescheid beantragen
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst