Gemäss Sendenachweis wurde am 24.12.2014 per Fax mitgeteilt, dass ab 01.01.2015 die Vorraussetzungen für eine gesetzliche Krankenkasse vorliegen und die Verträge damit gekündigt sind.
Anfang 2015 wird trotzdem der Beitrag abgebucht und nach Lastschriftwiderspruch folgt am 12.01.2015 eine Mahnung.
Bei telefonischer Kontaktaufnahme kommt die überhebliche Aussage, ich solle Kündigungsunterlagen samt Sendenachweis zur Prüfung einreichen, dann würde man sich melden.
Interessanterweise wurde der Aufnahmeantrag der neuen Krankenkasse an die Central am 24.12. gefaxt und von jener neuen Kasse habe ich bereits 2 Mal Post erhalten, damit ist bewiesen, das meine Faxe angekommen sind.
Dieses Verhalten ist inakzeptabel und verlangt einen Zeitaufwand, den ich nicht gewillt bin zu leisten aufgrund mangelnder Kommunikation hausintern beim Versicherer.
Bestell-/Kundennummer: 450/68251230
Meine Forderung an Central Krankenversicherung:
Erstattung eines Beitrags als Aufwandsentschädigung und Unterlassung unnötiger Korrespondenz
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wie im Text angegeben würde eine Kündigung übermittelt.
1. Nur weil Ihr Fax bei der neuen Versicherung angekommen ist, heißt leider noch nicht, das Ihr Fax auch bei der alten Angekommen ist. Auch Fax-Protokolle zeigen dies nicht immer 100% Fehlerfrei an.
2. Am 24.12 arbeiten viele Firmen nicht. Und zwischen den Feiertagen oft nur in Notbesetzung. Somit dürfte die erste Bearbeitung Ihrer Kündigung möglicherweise erst am 5.01 erfolgt sein.
3. Am Tage Ihrer Kündigung war vermutlich der Abbuchungsauftrag bereits bei der Bank. Denn einmal muß ein SEPA-Lastschrifteinzug bereits einige Bankarbeitstage vor Ausführung eingereicht werden. Und zweitens, wegen Feiertag, wurde eventuell zusätzlich noch ein paar Tage früher, der Abbuchungsauftrag, an die Bank weiter gegeben. somit kam es trotz Kündigung zur Abbuchung.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Keine Reaktion auf die Beschwerde
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst