Fehlende Lieferfristen führen Käufer hinters Licht

Amazon.de
Luxemburg

Wer bei Amazon kauft stellt fest, dass es in den Artikelbeschreibungen i. d.R. keinerlei Informationen zu den Lieferfristen gibt. Der Kunde wird erst nach dem Kauf informiert, wann seine Ware vorraussichtlich geliefert wird. Wenn dann auf einmal von 4 Wochen und länger die Rede ist, kann das ein ganz schöner Schreck sein. Das Vorenthalten solcher Informationen bei der Artikelbeschreibung ist mehr als unseriös.

Der Verkäufer hat bereits in der Artikelbeschreibung auf die vorraussichtliche Lieferfrist hinzuweisen. Lieferfristen beeinflussen eine Kaufentscheidung. Falsche oder fehlende Informationen stellen eine Wettbewerbsverzerrung dar.

Im vorliegenden Fall war es so, dass ein 12V-Steckernetzteil gekauft wurde. Nach dem Kauf war plötzlich von 4 Wochen Lieferfrist die Rede. Wäre das vorher bekannt gewesen, wäre der Kauf nicht zustande gekommen.

In der Kundenrezension wurde das Netzteil als technisches Gerät positiv eingeschätzt. Gleichzeitig wurde allerdings kritisch vermerkt, dass die Lieferfrist zu lang war. Amazon nahm das als Anlaß die Rezension nicht zu veröffentlichen.

Der Sinn einer Rezension besteht darin den Kauf einzuschätzen, damit andere Kunden Erkenntnisse gewinnen können. Dazu gehört auch die Lieferung.

Amazon hat als Betreiber eines Onlinhandels darauf hinwirken, dass die Angaben zu einem Artikel in der Artikelbeschreibung vollständig und wahrheitsgemäß dargestellt werden. Dazu gehören auch die Versandoptionen.

Bestell-/Kundennummer: 302-9893715-8289940

Meine Forderung an Amazon.de:

Angabe von Lieferfristen in den Artikelbeschreibungen bei Amazon, Veröffentlichung der vorliegenden Rezension zu o. g. Artikelnummer

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

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Und wo? - es wure übrigens geschrieben i. d.R. - hier sind leider keine Angaben erkennbar

http://www.amazon.de/gp/product/B00B0T5D5W?psc=1&redirect=true&ref_=oh_aui_detailpage_o00_s00

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@ ReclaBoxler-1845125: Sie sollten in Ihrer Beschwerde allerdings schon erwähnen, daß es sich nicht um Amazon selbst, sondern um einen Drittanbieter handelt, der darüber hinaus seinen Sitz in China hat.

Falls das Ihre erste Bestellung aus Fernost ist, wissen Sie ja nun, daß bis zur Lieferung einige Wochen vergehen können.

Gab es das Netzteil nicht von Amazon selbst bzw von einem Händler mit Sitz in Deutschland?

Es gibt verbale Aussagen von Amazon zu internationalen Sendungen, dass ist richtig. Im konkreten Fall wurden die aber auch nicht eingehalten, wie geschildert.

Der Verkäufer sollte sich bereits im Angebot klar und eindeutig festlegen. Hier könnte Amazon mal bei eBay nachschauen, wie die das machen.

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@ E. L.: Ihr Link bezieht sich auf Amazon als Verkäufer selbst. Hier geht es aber um ein Produkt von einem Drittanbieter.

Ich weiß nicht was daran unklar ist. Ich hatte geschrieben, dass Amazon als Betreiber des Portals durchzusetzen hat, dass die Verkäufer übliche Regeln einhalten. Was ist daran nicht zu verstehen?

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@ ReclaBoxler-1547413: Sie beziehen sich auf einen Standardkauf, was aber im konkreten Fall nicht zutrifft. Ich gehe davon aus, dass ihnen die Besonderheiten bei einem 1-click-Kauf bekannt sind. Die bisherigen Argumente greifen leider nicht.

Die Angaben zur vorraussichtlichen Lieferung sollten bereits im Angebot vermerkt sein, so ist es überall üblich.

Wenn man mit dem gefüllten Warenkorb an der Kasse steht ist es in aller Regel auch beim Standardkauf zu spät. Sicherlich kann der Käufer dann noch abbrechen, aber das sollte doch wohl nicht die Regel sein, oder?

Die Angaben zum Artikel sind vollständig und wahrheitsgemäß durch den Verkäufer einzustellen, und dazu gehört auch die Lieferung. Amazon als Betreiber des Portals ist in der Pflicht das durchzusetzen.

@ReclaBoxler-1845125: Ich bin zwar seit über 10 Jahren bei Amazon aktiv, muss aber gestehen, daß ich 1-Click Bestellungen bis dato noch nie aktiviert habe. (In Ihrer Beschwerde hatten Sie dies ebenfalls nicht erwähnt!)

Allerdings ist mir aufgefallen, daß bei Klick auf Ihren Link die Angaben zu Versand stündlich ändern bzw. mir immer ein anderer Anbieter zuerst aufgezeigt wird.

Ich kann Ihren Ärger in gewisser Weise nachvollziehen. Allerdings wird sich Amazon damit herausreden, daß Sie lediglich eine Plattform zur Verfügung stellen in diesem Fall, der Rest ist Sache des Verkäufers. Mit Sicherheit ist eine derartige Klausel auch irgendwo versteckt in den Geschäftsbedingungen.

@ReclaBoxler-1845125: Mein Beitrag an Sie muss erst geprüft werden. ..
Von daher ganz kurz: Irgendwo bei Amazon gibt es mit Sicherheit eine Klausel, die besagt: Wir sind nur Vermittler. Der Rest ist Sache des Verkäufers.

Dann sollte man sich an den Verbraucherschutz wenden. Zur Not gibt es noch eine zentrale Beschwerdestelle bei der Bundesregierung.

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Ich bedanke mich für die zahlreichen Beitäge, die aber leider nicht zielführend waren sondern nur dargestellt haben, dass es offensichtlich unterschiedliche Sichtweisen zu einem eigentlich völlig logischen und klaren Thema gibt.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Wurde die Beschwerde denn schon weiter geleitet? Ich habe dazu keine E-Mail erhalten und auch schon erfolglos nachgefragt.

Durch ReclaBox erhielt ich folgende Information: "nach Prüfung Ihrer Beschwerde (ID-92292) konnten wir die Firma/Institution leider nicht über Ihre Beschwerde informieren. Die Firma/Institution gehört zu einer der wenigen, die uns untersagt haben, Sie über die Beschwerde auf ReclaBox zu informieren. "

Ist das jetzt die pure Arroganz von Amazon?