30.01.2015 | 15:06 Uhr | 884 Views
Hornbach bezeichnet Artikel, die sie bewerben und verkaufen, aber nicht vor Ort haben, als "Sonderbestellartikel".
Diese Artikel werden von Hornbach nicht zurückgenommen!
Es geht hier um eine Standard-Spiegel-Leuchte, die im Prospekt beworben wird, die aber nicht am Lager war.
Bestell-/Kundennummer: 7997225
Meine Forderung an HORNBACH-Baumarkt:
Rücknahme des Artikels
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Es gibt in Deutschland im stationären Handel (wäre wird im Laden übergeben) kein gesetzliches Rückgaberecht.
Dadurch wurde Ihrer Beschwerde die Grundlage entzogen, sie ist unbegründet.
Hornbach muss den Artikel nicht zurücknehmen.
Da es kein gesetzlich geregeltes Rückgaberecht gibt es dies also auch nicht bei Hornbach.
Kein Problem, Hornbach ist auf meiner "Blacklist".
Das dürfte Hornbach (zu Recht) herzlich egal sein.
Ein generelles Umtauschrecht gibt es nuneinmal in Deutschland nicht, ergo auch keinen Anspruch auf einen solchen.