Obwohl Versicherungsschutz besteht verwährt die DAS die Kostenübernahme.

Auszug aus den aktuellen AGB`s der DAS.

16.3

Für den Immobilien-Rechtsschutz gilt: Wenn Sie Ihre im Versicherungsschein bezeichnete selbst bewohnte Einheit wechseln, geht Ihr Versicherungsschutz auf Ihr neues Objekt über. Für Ihr bisheriges Objekt gilt: Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Rechtsschutzfälle, die erst nach Ihrem Auszug eintreten. Sie müssen aber mit der Eigennutzung im Zusammenhang stehen. Für Ihr neues Objekt gilt: Ihr Versicherungsschutz besteht bereits für Rechtsschutzfälle, die vor dem geplanten oder tatsächlichen Bezug eintreten

Bestell-/Kundennummer: SV 071519926

Meine Forderung an D.A.S. Deutscher Schutz Allgemeine Rechtsschutz:

Übernahme Rechtschutzfall und Kostenübernahme.

Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 131 Tagen und 21 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Nach erneuter heutiger Beschwerde per E-Mail an den Vorstand der Ergo wurden weitere Unterlagen wie Meldebestätigung und WEG Protokoll verlangt. Auch hier eine Verzögerung seit Okt 2014. Diese Antwortzeiten sind inakzeptabel.

Erwarte Kostenübernahme meiner bisherigen Anwaltsrechnung und Kostenzusage für weitere rechtliche Schritte. Da der Fall bereits im Juli 2014 angestoßen wurde und der RA Brief erst im Oktober kam.

Telefonische Zusagen aus der DAS Zentrale in München, das die RA Rechnungen bezahlt werden und Rechtschutz übernommen wird.

Warte noch auf die schriftliche Bestätigung.

Weder E-Mail noch Brief bei mir eingegangen!
Beschwerde beim Ombudsmann bleibt offen.

Email als Erinnerung an den Ombudsmann zur Beschleunigung geschickt was man bei einer über 5 monatigen Bearbeitungszeit auch erwarten kann.

Brief über Kostenübernahme von der DAS eingegangen. Jedoch werden nur aussergerichtliche Kosten übernommen, obwohl der WEG Beschluss eine gerichtliche Klärung fordert.

Kostenübernahme über den 2. Teil resultierend au der gleichen WEG Versammlung fehlt noch.

Jetzt fangen wir jeder von vorne an. Neue Sachbearbeiterin stellt wieder Grundsatzfragen. Da weiß der eine Sachbearbeiter nicht was der andere Sachbearbeiter bereits entschieden hat. Und das im Zeitalter des Computers. DAS Zentrale in München hält sich trotz mündlicher Zusagen bedeckt. Der Ombudsmann ist eingeschaltet. Außer einem Aktenzeichen keine Info.

Teil 2: DAS Zentrale in München erscheint die Rechtsanwaltsrechnung zu hoch! Teil 1 wurde nur durch die Einschaltung des Ombudsmannes gelöst.

Nach wievor offen ist die Zusage zur Begleichung der Rechnung von RA über € 595,00. Solange in diesem Fall keine schriftliche Zusage eingeht kann die Beschwerde

beim Ombudsmann auch nicht geschlossen werden.

Angesichts der extrem langen Laufzeit bei der Deckungszusage, als auch bei der Vertragsverlängerung und wir reden hier von 5 Monaten, bitte ich Sie die Kosten zu übernehmen und den Fall nun endgültig abzuschließen

Bedanke mich für das eben geführte Telefonat mit der DAS Zentrale in Müchen in dem Sie mir mitgeteilt haben das nun auch der 2. Teil abgeschlossen
werden kann und Sie sich mit meiner RA Kanzlei auf € 390,00 geeinigt haben und den Betrag anweisen werden.

Damit kann auch die Beschwerde beim Ombudsmann erfolgreich beendet werden.

Ich möchte nochmals betonen das diese Fälle ohne Einschaltung des Ombudsmannes
nicht zum positiven Abschluss geführt hätten. Allein die Laufzeit von 5 Monaten zeigt wie unbeweglich der Versicherer hier gehandelt hat. Kundenzufriedenheit läßt grüßen!