Gutschein im Wert von EUR 299,00 abgelaufen - kein Entgegenkommen

München

Meine Mutter hat mir im Dezember 2011 einen Gutschein "Formel Fahren für Einsteiger" geschenkt. Dieser Gutschein kann nur in Deutschland eingelöst werden. Da ich eine Selbständige bin, konnte ich aus diversen Gründen keinen Termin vereinbaren (Entfernung ca. 800 km von Klagenfurt/AT). Im Jahr 2012 habe ich versucht einen Termin zu vereinbaren, welcher mir aber aufgrund der Gewichtsbeschränkung (max. 90 kg) für dieses spezielle Erlebnis nicht zumutbar war (eine Diät und den damit verbundenen Gewichtsverlust von ca. 15 kg habe ich leider nicht geschafft).

Mein Fehler war es, diesen Gutschein danach verlegt zu haben, bis mich meine Mutter wieder daran erinnert hat.

Da der Preis des Gutscheines EUR 299,00 betrug, kann ich mir trotz aller AGB Ihres Unternehmens nicht wirklich vorstellen, dass Sie nun ohne Leistungserbringung und ohne Kulanz (die Dame am Telefon hat mich nach meiner Kulanzfrage) "weggedrückt" die 299 EUR als Gewinn verbuchen. Leistung wurde keine erbracht und somit sind ja auch Jochen Schweizer keine Kosten entstanden.

Nachdem ich den Gutschein gefunden hatte (allerdings erst wieder Ende Dezember 2014 habe ich sofort ein Mail an JS gesandt (bestätigt mit Ticket#2014123010000751 - Mail liegt vor) und die Frage nach Umtausch gestellt (2 Werktage hätten wir dann ja auch noch offiziell Zeit gehabt) Dieses Mail wurde angeblich (mir liegt keines vor - die Dame am Telefon gab mir heute diese Auskunft) am 5.1.2015 beantwortet mit der Feststellung der Gutschein sei abgelaufen.

Ich finde diese Vorgehensweise absolut nicht verbraucherfreundlich und hoffe hiermit möglicherweise auf eine Kulanz des Unternehmens.

MfG

Maier Marcel, 9020 Klagenfurt

Bestell-/Kundennummer: Gutschein Nummer 90820565

Meine Forderung an Jochen Schweizer:

Ich würde gerne den GS in Österreich verwenden bzw. gegen ein Event in Österreich umtauschen

Antwort auf die Beschwerde vom 11.02.2015
Jochen Schweizer GmbH

Abteilung: CRM

11.02.2015 | 14:56 Uhr

Guten Tag Herr Maier,

vielen Dank für Ihr Feedback. Schade, dass Sie Ihren Gutschein innerhalb der 3 Jahre nicht einlösen und durchführen konnten. Trotz der Antwort-E-Mail unserer Servicemitarbeiterin am 05.01.2015 gegen halb 5 Uhr Abends, würden wir gerne eine Lösung mit Ihnen finden. Schreiben Sie mir bitte hierzu eine E-Mail an feedback@jochen-schweizer.de und ich werde sehen was ich für Sie tun kann.

Lg,

Nadine aus dem Jochen Schweizer Team

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Das ich selber auch Teilschuld habe ist mir bewusst. Trotzdem strebe ich eine kulante Lösung an, gerne auch unter Abzug eventueller Gewinnmargen für JS.

lg aus dem sonnigen Österreich, heute trage ich Minirock :-)

Herzlichen Dank für die rasche Bearbeitung, Fa. Jochen Schweizer! Der Gutschein wurde gegen kleine Gebühr umgetauscht und verlängert!