Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhalten für unseren Sohn Maximilian seit 1. Juli 2014 kein Kindergeld obwohl wir alle Nachweise per Einschreiben eingereicht haben. Unser Sohn hat im Juni 2014 die Schule mit dem Abitur beendet und absolviert seit 1.7.2014 einen Bundes freiwilligen Dienst.
Ich habe mit der Familienkasse in Freiburg mehrfach telefoniert und dort bestätigte man mir auch den Erhalt der Unterlagen. In einem Telefonat im Dezember 2014 wurde mir mitgeteilt, dass ein internes Mahnverfahren eingeleitet wird und die Bearbeitung dann innerhalb von 10 Tagen erfolgen muss. Nach weiteren 4 Wochen wurde mir telefonisch versichert, dass nun wirklich alles bearbeitet ist und ich in Kürze das Geld bekomme.
Nun haben wir den 17. Februar 2015 und es ist immer noch nichts passiert!
Ich werde nun eine Untätigkeitsklage in Erwägung ziehen! Das ist eine Zumutung! Wenn Behörden von uns Bürgern Geld einfordern und man zahlt nicht pünktlich gerät man sofort in Verzug und muss Zinsen zahlen. Uns fehlen mittlerweile 1472 €!
Bestell-/Kundennummer: Kindergeldnr. 617FK010894
Meine Forderung an Familienkasse Baden-Württemberg West:
Wir verlangen die sofortige Nachzahlung des uns zustehenden Kindergeldes für die letzten 8 Monate.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Dies ist einfach eine unverschämtheit, ich würde auch die zinsen für den hohen betrag mit fordern!
Hallo Angela,
Danke für den Hinweis.
Gabi.
Am 06.03.2015 haben wir von der Familienkasse Freiburg endlich das Schreiben mit der Zusage für die Nachzahlung erhalten. Gestern ist das Geld auf unserem Konto eingegangen.