Letztes Jahr haben wir einen gebuchten Flug bei Air France (AF) nicht antreten können wegen eines Pilotenstreiks. AF hat uns daraufhin einen Voucher über den Wert des bereits bezahlten Flugtickets gegeben. Bei Buchung einer neuen Flugreise bei der Homepage von AF haben wir den Voucher bei der Zahlung eingegeben, was auch akzeptiert wurde. Die Differenz konnteausschließlichmit Kreditkarte bezahlt werden, wofür uns AF pro Person (!) 15,00 EUR in Rechnung gestellt hat. D.h. man hatte nicht mehr den vollen Wert des Vouchers zur Verfügung, sondern reduziert um 15,00 EUR pro Person der Buchung. Auf dem Voucher standen keinerlei Hinweise auf einen solchen Verlust für den Kunden. Habe das bei AF mehrmals reklamiert, sie lehnen die Erstattung dieser Gebühren ab.
Meine Forderung an Air France KLM:
Erstattung der Gebühren. Deutlicher Hinweis, daß die Verwendung des Vouchers 15,00 EUR pro Person kostet.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Jedes Unternehmen hat mindestens eine kostenlose Zahlungsvariante (bar, Überweisung, Lastschriftverfahren, Kreditkartenzahlung, EC-Kartenzahlung) anzubieten. Da Air France dieser Pflicht nachgekommen ist, hat der Reisende selbst Schuld, wenn er eine kostenpflichtige Zahlungsvariante wählt.
Air France bietet mindestens eine kostenfplichtige Zahlungsvariante an: 'Sie können per Bankeinzug bezahlen, wenn Sie Ihren Flug mindestens 16 Tage vor Reiseantritt buchen. Bei dieser Zahlungsoption fallen keine zusätzlichen Gebühren an. ' Quelle: http://www.airfrance.de/DE/de/local/resainfovol/achat/moyens_de_paiement.htm
AF lehnt ab die Gebühren zu erstatten.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst