Mein Flug LH 764 / Buchungsreferenz 8297407/DVOXFA wurde am 19.03.2015 von der Lufthansa anuliert, da kein Ersatzflug zur Verfügung stand, mußte ich auch den Rückflug stornieren. Auf 2 Mails an kundenservice@fluege.de wurde mit einem automatischen Antwortschreiben geantwortet. Mein Versuch den Kundenservice zu erreichen, beendete ich nach 70 Minuten in der Warteschleife. Da es unmöglich ist den Kundenservice zu erreichen und ich meine Flugkosten zurück erstattet bekommen möchte, warte ich auf Antwort und Aussage, wann ich mit der Rückbuchung rechnen kann (schriftlich / e-mail). Das der Flug annuliert wurde, kann keiner etwas dazu, nur nicht erbrachte Leistungen gehören rückerstattet!
Mit freundlichem Gruß
Stefan Schrock
Bestell-/Kundennummer: Rechnung 35544731
Meine Forderung an fluege.de:
Rückerstattung Flugticket Buchungscode: DVOXFA, Ticketnummer: 2205813081108
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
Flüge.de als reiner Vermittler (nicht Erbringer der Leistung) haftet nicht für annullierte Flüge.
Ausschließlich der Leistungserbringer (in Ihrem Fall Lufthansa) haftet hierfür ggf.
Ihre Beschwerde ist aus diesem Grunde an das falsche Unternehmen gerichtet.
Wenden Sie sich einfach direkt an Lufthansa.
Im übrigen steht dies in den AGB von Fluege.de bzw. Unister.
Sorry ist Unister nicht der Reisevermittler/büro? Laut Lufthansa soll man sich an den Reisevermittler wenden und ich streite hier auch nicht um Vermittlungsgebühren, oder Abo-Verträge!
Auszug AGB's: UNISTER RETAIL ist berechtigt, vom Leistungserbringer zurückzuerstattende Entgelte einzuziehen und ggf. mit eigenen Forderungen zu verrechnen. Bitte teilen Sie uns für etwaige Auszahlungen an Sie unaufgefordert ihre jeweils aktuelle gültige Bankverbindung mit.
UNISTER RETAIL hat meine Bankverbindung, oder ist die wie bei vielen Anderen im digitalen Dschungel verloren gegangen!
So bitte nicht!
. und Unister verweigert sich jeglicher Kommunikation, Aussagen das Unternehmen wär so schnell gewachsen, sind so alt, das man hätte schon nachbessern können! Warum gibt es soviele Ermittlungsverfahren wie ich leider erst heute recherchiert habe?
Machen Sie, was Sie für richtig halten.
Sie werden keinen Erfolg haben. Ich spreche da aus Erfahrung.
Sie haben ein gültiges Lufthansa Ticket auf Ihren Namen erhalten. Dieses Ticket stellt einen Beförderungsvertrag dar. Der Vertragspartner (Leistungserbringer) hat den Flug storniert und kann in wird Ihnen sicherlich behilflich sein.
Am besten gehen Sie am Flughafen direkt zum Ticketschalter der Airline.
Von Angesicht zu angesicht lassen sich solche Probleme ganz oft viel leichter lösen.
Über Unister jedenfalls werden Sie nichts erreichen, jedenfalls ist das meine Erfahrung.
Traurig aber wahr.
Zum Flughafen werde ich bestimmt nicht fahren, aber die Lufthansa habe ich auch schon kontaktiert! Mit dem Ergebnis einer automatisch generierten Antwortmail, wie bei Unister! Jetzt heißt es wieder warten. Ich hoffe ich komme morgen nach Madeira, eigentlich wollte ich zu meinem 50igsten 3 Wochen mit dem Rucksack durch Indien, wenn nicht Vereinigung Cockpit überzogene Ansprüche auf dem Rücken des Kunden erkämpfen wollte. Irgendwie hängen die alle zusammen, wenn es ums Geld geht, wie auch Prominente die Werbung für Unister machen, oder Lufthansa sich mit solchen Geschäftsprtnern einlässt! Mein Cousin ist Anwalt und Geschäftsführer vom Arbeitgeberverband Bau in Sachsen-Anhalt, hat Beziehungen, da fällt mir noch was ein!
Wie gesagt, machmal ist es einfach besser und schlauer das von Angesicht zu Angesicht zu besprechen.
Hat es denn mit dem Flug geklappt?
Es geschehen Zeichen und Wunder! Gerade Antwort auf meine Mails an Unister bekommen, bekomme meine Flugtickets erstattet!
Nach gesetztem Ultimatum ging es schneller als erwartet, zumindestens hab ich die Flugkosten zurück erstattet bekommen! Service und Stornogebüren, Visa und sonstige Ausgaben leider nicht! Streik der Fluggesellschaft gilt als höhere Gewalt! Da gibt es Gesetzeslücken, kann ja nicht sein, das auf Kosten des Fluggastes gestreikt wird, wir arbeiten auch, aber nicht für das Gehalt eines Piloten!