Die am Wochenende, nachts um 0,45 h am 21.2. eingetroffene Rechnung wies keine Zahlungskonditionen auf. Ich ging somit von 30 Tagen aus. Eine Zahlungserinnerung erhielt ich nicht. Stattdessen eine "Erste Mahnung am 17.3. (Posteingang) ihr Brief vom 14.3. mit einer Mahngebühr von € 4,95 ich zahlte am gleichen Tag online die Hauptforderung.
Am 24.3. erhielt ich wiederum eine erste "Erste Mahnung" über € 4,95.
Wäre eine korrekte Rechnung erstellt worden, mit Mwst. und erkennbaren Zahlungskonditionen hätte ich dieses akzeptiert.
Stattdessen handelte es sich um einen Werbebrief für Ratenzahlung etc. mit viel Text, in dem verborgen der Hinweis auf das Zahlungsziel 7.3. bennannt wurde. (Das habe ich im Nachhinein erkannt)
Bestell-/Kundennummer: p0039491778
Meine Forderung an Klarna:
Erlass der Mahngebühr
Antwort auf die Beschwerde vom 27.03.2015
Sehr geehrter Herr Benzky,
ich stimme Ihnen zu, dass man ohne Bankdaten nicht überweisen kann. Es ist in der Tat merkwürdig, dass Sie keine Rechnung mit den dazugehörigen Zahlungskonditionen erhalten haben. Dies sollte natürlich nicht vorkommen.
Schauen Sie doch bitte einmal in Ihrem E-Mail-Postfach. Dort befindet sich bereits eine Lösung Ihres Anliegens.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns auch gerne über hello@klarna.de erreichen.
MfG
Tanja von Klarna
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Die Mahngebühr wurde storniert.
Alles bestens.