Fehlende Kundenfreundlichkeit bei Jochen Schweizer

München

Am 31.12.14 lief mein bei Jochen Schweizer erworbener Gutschein für einen Bungeesprung vom Hafenkran Hamburg ab.
Da ich den Sprung aus gesundheitlichen Gründen bis dahin nicht erleben konnte, war bisher kein Termin zustande gekommen. Um den Gutschein aber nicht verfallen zu lassen, löste ich ihn Ende Oktober 2014 auf der Internetseite ein.
Am 29.10.14 erhielt ich die freudige Nachricht: "Ihr Gutschein wurde erfolgreich für das Erlebnis Bungee Hafenkran Hamburg eingelöst". Passende Termine sollten mir im neuen Jahr vorgeschlagen werden.

Soweit, so gut.

Als mir am 16.02.15 neue Termine vorgeschlagen wurden, zeigte mir die Internetseite plötzlich an, dass mein Gutschein bereits abgelaufen sei. Dabei wurde mir doch zuvor bestätigt, dass ich ihn erfolgreich eingelöst habe! Nirgendwo wurde deutlich gemacht, dass der Gutschein trotzdem abgelaufen ist.

In einem Telefonat mit der Firma Jochen Schweizer reagierte die Mitarbeiterin extrem genervt und unfreundlich auf meine Anfrage, sagte mir aber zu, dass ich über den Kontakt per E-Mail mit einer kulanten Lösung durch das Unternehmen rechnen könne.

Dieser Kontakt wiederum verlief sehr kurz angebunden und unfreundlich - stets mit Verweisen auf sämtliche Paragraphen und Regelungen des Konzerns, aber ohne Bezug auf mein persönliches Problem.

Ich ärgere mich sehr, da ich den Betrag von 100€ ja bereits bezahlt habe (das Erlebnis hat sich im Preis übrigens nicht verändert, eine Verlängerung des Gutscheins wäre also möglich) und keinerlei Gegenleistung erhalten habe! Ein großes Unternehmen wie Jochen Schweizer sollte etwas mehr Kulanz walten lassen, auch wenn es sich nur um einen kleinen Privatkunden handelt.
Denn für mich sind die 100€ verloren, während Jochen Schweizer ohne Gegenleistung in die eigene Tasche wirtschaftet.

Eindeutig kein guter Kundenumgang!

Meine Forderung an Jochen Schweizer:

Verlängerung des Gutscheins oder zumindest eine Gutschrift über einen Teil des Kaufpreises

Antwort auf die Beschwerde vom 05.04.2015
Jochen Schweizer GmbH

Abteilung: CRM

07.04.2015 | 10:43 Uhr

Guten Tag,

es ist sehr schade, dass Ihr Gutschein abgelaufen ist. Bungee Jumping ist ein tolles Erlebnis und wir von Jochen Schweizer wollen Ihnen dieses selbstverständlich nicht verwähren, zumal Sie Ihren Gutschein bereits vor Ablauf eingelöst haben.

Bitte schicken Sie mir doch Ihren Gutschein-Code und Ihre Anschrift an feedback@jochen-schweizer.de und wir verlängern Ihren Gutschein natürlich kostenfrei.

Viele Grüße

Raphael vom Jochen Schweizer Team

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst