Ich habe über EBAY einen Mikrofon nach England wie beschrieben, privat und ohne Option der Rücknahme verkauft:
" AKG D19 B200 Vintage Mikrofon #17921 D-19 Seriennummer/n 17921
Typ: dynamisch; Anschluss: Klein-Tuchel; Baujahr: 70er Jahre; optischer Zustand: sehr gut;
Zustand Body: sehr gut; Zustand Korb: sehr gut; technischer Zustand: nicht getestet;
Zubehör: Case,
Charakteristik/en: Niere; Frequenzbereich: 30.16000 Hz; Besonderheit/en: Ringo Starr's legendäres Snare-Mikrofon; Einsatzmöglichkeiten: z. B. Snare
Privatverkauf ohne Garantie und Rücknahme daher verkaufe ich das Mirofon als defekt.
Viel Spaß beim Bieten"
Ein Käufer aus England hatte sich vor dem Kauf bei mir informiert ob das Mikrofon bem Schütteln Geräusche macht, was ich wahrheitsgemäß verneint habe. Nach dem Kauf beschwert sich der Käufer weil das Mikrofon Geräusche beim rütteln macht und meldet bei EBAY den Fall als "Artikel stark abweichend von der Beschreibung". EBAY bittet mich den Artikel zurückzunehmen, womit ich nicht einverstanden war, weil ich ja einen nicht getesteten und deshalb defekten Artikel verkauft habe und außerdem einen Mikrofon, dass keine Geräusche beim Schütteln machte.
Als Folge wurde der Fall zugunsten des Käufers entschieden, und ich bekomme von Paypal, den von eBay International mittlerweile vorgestreckten Betrag, in Rechnung gestellt. Jetzt sitze ich mit eine offene Rechnung in Höhe von ca. 104 € und mittlerweile zurückgeschickten, beschädigten Mikrofon der beim Schütteln starke Geräusche macht.
Bestell-/Kundennummer: Artikelnr. 131396951776
Meine Forderung an eBay International:
Meine Forderung an eBay International AG: Der Käufer hatte keinen Anspruch auf Rückgabe, hat das Mikrofon beschädigt und muss ihn deshalb behalten.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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