Vergammelte originalverpackte Ware vor MHD-Ablauf

Köln

Frau G., Leiterin im Rewe-Markt Drosselstr. 1 in 22305 Hamburg hat mich bezichtigt, den originalverpackten (verschlossenen) Käse, dessen MHD-Datum erst in 10 Tagen abläuft, absichtlich nicht gekühlt zu haben und verweigerte trotz Kassenbon den Umtausch/Erstattung von 1,99 €. Rewe garantiert nur bis zur Kasse für frische Ware, sobald man den Laden verlässt, kann sie gern vergammeln. Oder vergrault man gerne Kunden mit geringem Umsatz von 40,- €?

Meine Forderung an REWE Markt:

Erstattung von 1,99 €

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Habe mich auch auf der Facebook -Seite von Rewe beschwert. Bezirksleitung für den Bereich Nord hat die Gewährleistung anerkannt.