Nachdem ich im ersten Vertragsjahr die Jahresabrechnung anmahnen musste (15 Minuten Wartezeit am Telefon, bis ein Sachbearbeiter Zeit hatte!), hat Immergrün meine Kündigung nur nach einem längeren Briefwechsel akzeptiert. Die Abschlagszahlungen wurden nach der Jahresrechnung im 1. Vertragsjahr nicht dem tatsächlichen Verbrauch angepasst und trotz zu hoher Abschlagszahlungen noch eine Rate eingefordert nach der Kündigung des Vertrages. Dabei wurde mit einem Inkassounternehmen gedroht. Alles in allem kann ich dieses Unternehmen nicht empfehlen, es gibt nur ein Haufen Ärger.
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Erstattung der Mahngebühren
Antwort auf die Beschwerde vom 12.04.2015
Sehr geehrter ReclaBoxler-1650155,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
immergrün-Energie GmbH
Kundenservice-Online
kommentare und trackbacks 4
Zwar hat die Immergrün-AG mir nun sehr flott eine Abschlussrechnung geschickt, darin aber anstatt 6,16 € monatlichen Grundpreis zu berechnen, diesen auf die exorbitante Summe von 17,77 € pro Monat angehoben. Darauf kommt dann noch die MwSt., dem ich nun schriftlich widersprochen habe. Es bleibt abzuwarten, wie das Unternehmen reagiert.
Die Firma Immergrün lässt sich immer neue Dinge einfallen: nun soll ich im ersten Beitragsjahr eine Mitteilung über die Erhöhung der monatlichen Grundgebühr von 6,60 auf 19,98 Euro erhalten haben.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst