EVD wurde mit einer Frist von 30 Tagen um die Schlußabrechnung gebeten. Erst nach einer Mahnung lag diese dann vor.
Die Abrechnung enthält Differenzen, die auch auf dreimalige Nachfrage nicht schlüssig erklärt werden konnten.
Der ausstehende Rückzahlungsbetrag ist auch 6 Wochen nach Auslauf des Vertrages noch nicht eingegangen.
Bestell-/Kundennummer: 96150
Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland:
Nachvollziehbare Schlußabrechnung und Erstattung des Rückzahlungsbetrages
Antwort auf die Beschwerde vom 13.04.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben von Ihrem Eintrag auf diesem Portal Kenntnis genommen und möchten wie folgt Stellung nehmen:
Ihr letzter Belieferungstag war der 28.02.2015. Mithin hatte unser Unternehmen bis zum 11.04.2015 Zeit, die Schlussabrechnung für Sie zu fertigen. Entgegen Ihrer Mahnung, vom 03. März 2015, obliegt es unserem Unternehmen, die Abrechnungen innerhalb von 6 Wochen fertigzustellen. Dies vorallem unter dem Gesichtspunkt, dass Zählerstände mit den zuständigen Verteilnetzbetreibern abgeglichen werden.
Ihre Schlussrechnung wurde am 01.04.2015 erstellt und das daraus resultierende Guthaben am 08.04.2015 zur Auszahlung angewiesen.
Auch nach nochmaliger Überprüfung seitens der Fachabteilung teilen wir mit, dass die Schlussrechnung korrekt erstellt wurde. Bitte nehmen Sie die Umlagenänderungen während des Belieferungszeitraumes zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre EVD GmbH
kommentare und trackbacks 1
Der Rückzahlungsbetrag ist zwischenzeitlich eingegangen. Der Punkt ist gelöst.
Eine nachvollziehbare Schlußabrechnung gibt es immer noch nicht. Wegen Geringfügigkeit wird der Punkt geschlossen.