Eine Fotobestellung vom 19. November 2014 mit einem Bestellbetrag von EUR 40,08 habe ich bereits am 25.11.2014 bezahlt.
Am 14.4.2015 (also 5 Monate später!) bekomme ich eine 1. Mahnung von Snapfish über diese bereits bezahlte Rechnung.
Selbstverständlich habe ich danach mein Konto überprüft, ob der Betrag tatsächlich auch abgebucht wurde und auch, ob es womöglich eine irrtümliche Rückbuchung geben hätte. Fakt ist: Betag wurde abgebucht, alle Daten im Überweisungsbeleg (Kontonummer, Zahlungsreferenz, Betrag, etc. waren korrekt).
Ich habe mit dem Kundensupport Mailkontakt aufgenommen, um die Angelegenheit zu klären. Antworten vom Support kommen sehr schleppend und sind bislang nicht zufriedenstellend (es kamen lediglich Standard-E-Mails und Standardantworten, man möge weitere Informationen senden etc. - d. h. für den Kunden ist es die reinste Beschäftigungstherapie, während sich bislang anscheinend noch kein Mitarbeiter das Problem wirklich "angeschaut" hat. Denn anders kann ich es mir nicht erklären, warum ich mit Standard-Antworten abgespeist werde.
Meine Forderung an snapfish.de:
Klärung der Angelegenheit und keine ungerechtfertigten Mahnungen versenden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Selbstverständlich wurde die Kontonummer richtig angegeben! Und auch die Zahlungsreferenz ist korrekt eingegeben worden!
Ich habe gestern sofort, nachdem ein "Standardmail" von Snapfish mit weiteren "Fragen" hereingekommen ist (diese Standard-Antwort von Snapfish hat übrigens 6 Tage gedauert, wobei ich im Übrigen genau diese gewünschten Informationen bereits am vergangenen Donnerstag einem Snapfish-Mitarbeiter via Facebook zugesandt habe), den Überweisungsbeleg mit allen Informationen an den Support gesandt. Bislang keine Antwort. Wenn Sie es wünschen, dann kann ich den Überweisungsbeleg gerne auch Ihnen zusenden.
Im Übrigen denke ich nicht, dass ich "verpflichtet" bin, einen Zahlungsnachweis zu senden. Denn mit dem Überweisen des korrekten Betrages, mit der korrekten Empfänger-Kontonummer und korrekter Abbuchung, sowie korrekter Angabe der Zahlungsreferenz habe ich wohl keine weitere Verpflichtung mehr!
Da ich aber sehr wohl daran interessiert bin, dass diese ärgerliche Angelegenheit endlich erledigt wird, habe ich den Überweisungsbeleg übersandt. Wobei dies meines Erachtens völlig unsinnig ist, da bei Snapfish der Geld-Eingang ja ohnedies nur auf deren Konto überprüft werden müsste. Meine Zahlung könnte aufgrund der korrekt angegebenen Überweisungsdaten eindeutig zugeordnet werden. Aber das "WILL" man dort anscheinend nicht!
Übrigens: Habe soeben von einer Bekannten erfahren, dass auch sie derzeit dieselbe Erfahrung mit Snapfish macht. Auch bei ihr eine bereits bezahlte Rechnung aus 2014.
Wie gross muss der "Zufall" wohl sein, wenn jetzt sogar schon Leute aus meinem Bekanntenkreis(!) von ungerechtfertigten Mahnungen betroffen sind!
@ReclaBoxler-3120055"Man bat sie um einen Zahlungsnachweis. " - Wo haben sie den diese Information in der Beschwerde gefunden? BF hat nur von Standard-E-Mails und Standardantworten gesprochen!
@Brigitte Baier-Moser"den Überweisungsbeleg mit allen Informationen an den Support gesandt. " - das war doch wohl hoffentlich nur eine Kopie und nicht das Original, oder? Haben sie sich den schon von der Bank einen Auszug der Überweisung geben lassen. Bei Belegüberweisungen können hier auch Fehler auftreten.
Falschzuordnungen im Zahlungsverkehr passieren beim Empfänger häufig aufgrund falscher Vorgangs-/Rechnungsnummern. Sie haben ihre geprüft sagen sie. Vielleicht hat die Rechnungsstelle eine falsche im System hinterlegt?
@ReclaBoxler-7145635 - danke für Ihren Kommentar. Die Überweisung wurde via Online-Banking gemacht, deshalb gibt es nur einen "elektronischen" Überweisungsbeleg und diesen habe ich dem Support übermittelt. Antwort habe ich bisher noch immer nicht bekommen.
Mit meiner Bank habe ich bereits Mailkontakt aufgenommen, ob eine Möglichkeit bestünde, diese Überweisung nachzuverfolgen - da ich aber gestern auswärts unterwegs war, konnte ich diesbezüglich noch nicht mit meinem Bankberater telefonieren, werde aber selbstverständlich dran bleiben.
@Brigitte Baier-Moser,
die Auszüge vom Onlinebanking haben nach meiner Erfahrung nicht den Status wie ein durch die Bank erstellter Ausdruck eines Geschäftsvorgangs (möglichst noch mit Stempel und Signum - wir Deutschen lieben amtlich aussehende Schreiben).
Das Ding scannen sie als *. pdf ein und schicken es mit einer Unterlassungsaufforderung per E-Mail (mit Lesebestätigung oder wenn möglich E-Mail-Einschreiben) dorthin. Das Original schön aufheben. Vielleicht braucht man es noch.
Ich führe meine Überweisungen selber Online durch (gehe also bei der Überweisung nicht zur Bank) - deshalb habe ich keinen von der Bank abgestempelten Beleg, sondern einen Online-Beleg. Mittlerweile konnte ich mit meinem Bankberater telefonieren und er konnte mir nach Überprüfung meines Kontos telefonisch bestätigen, dass mit meiner Überweisung alles richtig gemacht worden ist. Es besteht die Möglichkeit, dass ich eine Bank-Nachforschung machen lasse, damit eindeutig geklärt ist, wohin der Betrag gegangen ist. Allerdings würde diese Nachforschung ca. EUR 25,- kosten. Da ich die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben habe, dass ich doch noch eine Antwort vom Support bekomme, werde ich noch etwas zuwarten, bevor ich die Nachforschung in Auftrag gebe.
---- Zusätzliche Anmerkung - da ich soeben ein Mail von Snapfish bekommen habe:
Man schreibt mir, dass meine Daten nun zur weiteren Überprüfung in die Buchhaltung weitergeleitet wurden. Und damit ich einstweilen keine weiteren Mahnungen bekomme, wäre die Forderung auf bezahlt gestellt worden. Ich kann die Mahnung als gegenstandslos betrachten und man entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten.
--------- ich hoffe, dass die Angelegenheit damit für mich erledigt ist.
Vielen Dank an ReclaBox für Ihre Bemühungen!
Ich "hoffe" dass die Beschwerde tatsächlich gelöst wurde, da man mir schrieb, ich könne die Mahnung als gegenstandslos betrachten und eine weitere Prüfung meines Überweisungsbeleges in der Buchhaltung erfolgen wird. Letztendlich wird erst nach dem Überprüfen in der Buchhaltung endgültig geklärt sein, ob die Angelegenheit nun tatsächlich abgeschlossen ist.
Ich stelle die Beschwerde dennoch ab sofort auf "gelöst"