das war die Antwort nachdem durch meinen neuen Versorger der Vertrag fristgemäß bei immergrün, zum, Ablauf des Vertrages gekündigt wurde:
gem. AGB: Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.
Nur leider habe ich nicht vor Ablauf des Vertrages, sondern zum Ablauf des Vertrages gekündigt. Nachdem ich mit der Schiedsstelle drohte, was viele nicht Wissen: hier muss dass Unternehmen und nur das Unternehmen, ca. 450 € Gebühren bezahlen, wurden erst einmal kleine Brötchen gebacken. Abgebucht wurde trotzdem 3 Monate nicht von meinem Konto, da sie ja keine Genehmigung für eine SEPA Lastschrift hätten, führten aber die Lastschrift 9 Monate mit folgendem Vermerk durch: Abbuchung gem. SEPA Lastschriftauftrag vom. Habe jetzt die Endabrechnung bekommen, natürlich ohne Bonus. da ich zwei Verträge bei Ihnen hätte. ein alter Vertrag von almado wird als Begründung zitiert. beide Firmen, almado und immergrün. sie mögen zwar den gleichen Gesellschafter haben, sind als eigenständige Firmen im Handelsregister eingetragen. Ob der Austausch meiner Daten untereinander ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz ist. Wir werden sehen. Habe jetzt die Schiedsstelle eingeschaltet. bekam dann umgehend die Mitteilung von immergrün: Schriftverkehr erfolgt nur noch über externe (wer´s glaubt) Rechtsanwälte und das Gericht. So lange kein Gericht eingeschaltet ist, läuft das Schiedsverfahren, auf Kosten von immergrün, weiter.
Fazit ist: um diesen Treiben ein Ende zun setzen, darf man sich nicht einschüchtern lassen.
Bestell-/Kundennummer: 2131205534
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Berechnung des Neukundenbonus
Antwort auf die Beschwerde vom 30.04.2015
Sehr geehrter Herr Last,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
immergrün-Energie GmbH
Kundenservice-Online
kommentare und trackbacks 6
Dieser Firma und ihren Vertretern sollte von Rechts wegen das Führen eines Geschäftes untersagt werden. Ich werde auf ein Urteilm drängen, zumm Glück gibt es Rechtsschutzversicherungen, und mich nicht mit einem Vergleich zufrieden geben!
Was soll man von einer Firma halten, die einem mitteilt, dass sämtlicher Schriftverkehr nur noch über ihre Rechtsanwälte erfolgt, kaum wird dann ihr Fehlverhalten öffentlich, wird gerade für diese Öffentlichkeit so getan, als ob man wunder wie kooperativ ist, um im gleichen Moment die Schlichtung wegen angeblicher Klageeinleitung platzen zu laSSEN. Diese Firma hat meine E-Mail Adresse, meine Kontoverbindung. Wenn sie an einer Lösung interessiert GEWESEN wäre, hätte sie es nie so weit kommen lassen müssen. Mein Bestreben ist es weiterhin, den hinter dieser Firma stehenden Kaufleuten die Ausübung ihres Gewerbe verbieten zu lassen. Entsprechende Schritte habe ich eingeleitet.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst