Warte seit über 3 Monaten auf Rückzahlung von Widerruf

Leipzig

Meine Frau und ich buchten Mitte Januar jeweils einen Gutschein für eine Woche Fuerteventura über die Unister-Tochter ab-in-den-Urlaub-Deals.de

Vor der Buchung versuchten wir in Erfahrung zu bringen, ob an den von uns gewünschten Tagen und von denen von uns erreichbaren Flughäfen überhaupt eine zuzahlungsfreie Buchung möglich ist. Da uns diese Frage vorab nicht beantwortet werden konnte, haben wir, nach genauer Betrachtung der Widerrufsbelehrung, zwei Gutscheine im Wert von je 339,00€, gesamt also 678,00€ gekauft.

Als wir daraufhin versuchten die Reise zu buchen, waren plötzlich enorme Zuschläge zu zahlen (bis zu 400€ p. P.) woraufhin wir, zwei Tage nach Gutscheinkauf, die Gutscheine widerrufen haben.

In den AGB der U-Deals steht eindeutig, dass bei fristgerechtem Widerruf eine Rückerstattung der erbrachten Leistungen innerhalb von 30 Tagen beiderseits zu erledigen ist.

Mittlerweile sind über 100 Tage, viele Telefonate mit der "Service"-Hotline und diverse Mails vergangen, ohne dass wir auch nur einen Center zurückerhalten haben.

Das sich Unister nicht einmal an seine eigenen AGB's hält, finde ich schon traurig genug. Das man dann aber nicht einmal nach mehr als 300% der maximalen Wartezeit für die Rückerstattung noch nicht einmal in der Lage ist eine verbindliche Auskunft zu erteilen wann das Geld zurück erstattet wird und man stattdessen mit den immergleichen Entschuldigungen und Ausreden (technisch Probleme in der Buchhaltung) hingehalten werden soll, ist eine bodenlose Unverschämtheit!

Ich erwarte mittlerweile nicht, dass eine gütige Klärung zustande kommt, so dass wir den Fall jetzt wohl an unseren Rechtsanwalt und an die Presse weiterleiten werden, damit es anderen nicht so ergeht wie uns.

Vielleicht bekommen wir ja auf dem Weg unsere 678€ zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen (laut AGB) zurück.

Bestell-/Kundennummer: 12394825/12394826

Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:

Rückerstattung des vollen Preises zzgl. der gesetzlichen Verzugszinsen

Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 53 Tagen und 16 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Am 06.05 bekam ich tatsächlich das erste Mal eine persönliche E-mail von Unister mit dem Hinweis darauf, dass die Zahlung veranlasst wurde. Mit heutigem Datum konnten wir tatsächlich den Geldeingang verzeichnen Allerdings ist weder von den, laut AGB fälligen, Verzugszinsen noch von einer angemessenen Entschuldigung zu sehen.
Das Geschäftsgebaren dieses Unternehmens ist leider nach wie vor als nicht ausreichend professionell zu bewerten.
Allen die ähnliche Probleme mit Unister haben sei geraten: Widerruf des Einzugs vom Kontakt ab 40 Tage nach Widerruf selbst vornehmen. Das spart euch Geld und Nerven!