Seit 2011 wohne ich Am roten Graben 9, da die Post von Unitymedia an mich immer Am roten Graben 11 kam wollte ich der Unitymedia im März 2015 mitteilen das ich in Nr. 9 wohne, dies war aber mittels PC nicht möglich. Es wurde ein Link angeboten unter der Ruprik "Umzug" kurz entschlossen sendete ich ich die Mitteilung das ich doch in Nr. 9 wohne. Hierauf kam eine Zahlungsaufforderung über 30 Euro Umzugsgebühren.
Da ich aber bereits seit 2011 in Nr. 9 wohne, was ich denen anhand von Post des Vermeters nachgewiesen habe, wurden die 30 Euro prombt abgebucht. Hierauf forderte ich diesen Betrag zurück, worauf die Mitteilung kam wenn nicht innerhalb von 14 Tagen der Betrag überwiesen ist werden sie den Anschluß kappen. Ich zahlte den Betrag unter Vorbehalt und wendete mich an die Geschäftsleitung der Unitymedia in Köln. Der Brief kam nach 14 Tagen zurück mit dem Vermerk Empfänger unbekannt. Jetzt habe ich ihn erneut an die Unitymedia, z. Hd. der Geschäftsführung abgeschickt, mal sehen was jetzt passiert. Mein Geld habe ich noch nicht zurück.
Bestell-/Kundennummer: 354559301
Meine Forderung an Unitymedia GmbH. Hessen:
Erstattung der angeblichen Umzugskosten von 30,00 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Die Unitymedia hat zwar geantwortet und mitgeteilt, das sie die 30 Euro gutschreibt, aber am 01.05.2015 hat sie die laufende Gebühr von 10 Euro prombt wieder abgebucht obwohl durch den Rückruf meinerseits eine Abbuchungserlaubnis erlischt und ich keine neue Abbuchungserlaubnis erteilt habe.
Nach einer Beschwerde bei dem Geschäftsführern wurde der Vorgang gelöst, der Betrag wurde zurück gerechnet