Vom 29.02.2015 bis zum 12.04.2015 mietete ich von Hertz Italy ein Fahrzeug am Flughafen Trapani. Da der Flug Verspätung hatte, erfolgte die Anmietung erst nachts. Die Tankregelung war folgende: Bei Übergabe voll, Rückgabe ebenfalls voll. Bei der Abholung des Fahrzeugs stellte ich jedoch fest, dass der Wagen keineswegs, wie zugesichert, vollgetankt war. Eine sofortige Beschwerde am Schalter der Mietwagenstation war nicht mehr möglich, da dieser bereits geschlossen war. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs reklamierte ich natürlich die fehlende Tankmenge. Schließlich hatte ich ja das Fahrzeug vollgetankt zurückgebracht, um noch irgendwelche Gebühren zu vermeiden. Der Mitarbeiter jedoch sagte, dass er da nichts machen könne. Spätere Reklamationen per Mail führten ebenfalls zu keinem Erfolg. Schließlich hätte ich ja bei der Übernahme unterschrieben, dass das Fahrzeug vollgetankt sei. Was hätte ich auch anderes tun sollen? Erst zum Parkplatz laufen, der ca. 300 m entfernt ist, Füllstand überprüfen und dann wieder zurück. Tatsache ist und bleibt, dass das Fahrzeug nicht vollgetankt war. An dieser Stelle wäre es einfach nur rechtschaffen, wenn die Firma Hertz auch Ihrerseits die Vertragsbedingungen einhalten würde.
Bestell-/Kundennummer: G49314914F0 Referenz: 5606035 Mietvertrag: 340412763
Meine Forderung an Hertz Autovermietung:
Ich fordere die Firma Hertz auf, mir den finanziellen Schaden, der durch die fehlende Tankmenge entstanden ist, zu ersetzen.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Antwort von Hertz:
Eine Erstattung seitens Hertz ist nicht vorgesehen.
Was man daraus lernen kann: Zuerst die Tankanzeige prüfen, dann den Mietvertrag unterschreiben. Leider in der Realität schlecht durchführbar. Es ist traurig, dass die Firma Hertz mit einem solchen Geschäftsgebaren durchkommt. Wegen so eines geringen Betrages lohnt es sich leider nicht, einen Anwalt einzuschalten.