Zählerstand wird nicht anerkannt

Dortmund

Sehr geehrte Damen und Herren von Westnetz--angehörig an RWE,

ich bekam Anfang März 2015 die Mitteilung, dass mein Zählerstand abgelesen worden sei. Bemerken muss ich, dass die Adresse der Lieferstelle ein Eigenheim ist mit mir als einzige Bewohnerin. Somit ist es bemerkenswert, dass die Weitergabe eines Zählerstandes der nicht aktuell war und somit ohne mein Wissen und ohne meine Anwesenheit bei dem angeblichen Besuch an die RWE weitergegeben worden ist. Denn meine Zählerkarte mit dem tatsächlichen Zählerstand wurde somit nicht anerkannt. Das bedeutet, dass ich nun von dem Grundversorger, denn der Vertrag zum vorherigen Lieferanten lief am 28.02.2015 aus, eine Rechnung erhalten habe für einen Verbrauch, der in dem Zeitraum des vorherigen (ideal--energie) Lieferanten lief! Und für den Verbrauch doppelt kassiert wird. Für eine fehlerhafte Rechnung spricht auch, das ich innerhalb von 5 Tagen einen Verbrauch von 216kwh haben soll, wogegen ich nach dem 06.03.2015 einen Verbrauch bei 81 Tagen von 218 kwh bekannt ist. Wieviele TV/Hifi-Geräte und Wäschetrockner habe ich über 5 Tage in Gebrauch gehabt um auf 216kwh zu kommen? Das was RWE mit/ und Westnetz macht, um die Kunden zu verar. damit deren Finanzlage positiv aussieht, lässt vieles ungesagt aber nicht geschrieben! Dank ReclaBox

Angehängt habe ich eine Beschwerde eines weiteren Kunden von ideal-energie.

Bestell-/Kundennummer: 344000-157339 Zählernummer

Meine Forderung an Westnetz:

Das die Forderung zum Begleichen der Rechnung gelöscht wird!

Antwort auf die Beschwerde vom 01.06.2015
Westnetz GmbH

Abteilung: Marktkommunikation

18.06.2015 | 04:16 Uhr

Sehr geehrte Frau Pahlke,

Ihre Anfrage ist zur ausführlichen Beantwortung an unser Beschwerdemanagement weitergegeben worden. Ihr Anliegen wird dort geprüft und Sie erhalten binnen der nächsten 10 Tage eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Westnetz GmbH

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Bis jetzt keine Reaktion! weder von westnetz noch der RWE!

Leider keine Nachricht! Sie sollte positiv sein, da ich keinen Betrag hinsichtlich falsch abgelesenen Zählerstand bezahlen werde.

Hallo, nein ich habe bisher keine Nachricht erhalten!
Hier im Osnabrücker- Raum wird derzeit noch von der Post gestreikt!

Ich bekam bedingt durch den Poststreik jetzt eine Nachricht von Westnetz, indem das Unternehmen "mein Anliegen" so deren Formulierung nicht nachvollziehen kann.Es wäre nach Lieferantenwechsel eine Schätzung von 365AG durchgeführt worden, weil angeblich meine Kundenkarte erst am 18. März vorlag. Und somit der geschätzte Zählerstand an die RWE weitergereicht wurde. Im Telefonat mit RWE Mitarbeitern im April wurde dies jedoch nicht erwähnt, geschätzt oder nicht. Sondern es hieß immer, es wurde abgelesen. Somit bleibt es weiterhin fragwürdig, wie ein Unternehmen von Westnetz und der RWE mit den Kunden umspringt, denn einen End-Verbrauch, der geschätzt wurde, kann zur Endabrechnung nicht herangezogen werden, wenn insofern der Kunde belegen kann, das ein Verbrauch in der HÖHE nicht vorliegen kann. Denn 216 innerhalb von 5 Tagen, innerhalb von 8Tagen 10kwh verbraucht wurde und erneut nach 5 Wochen nur 96Kwh verbraucht wurden. Das kann auch mit dem jetzigen Zählerstand überzeugen, wonach ein Verbrauch ab März 2015 bis zum 11Juli 2015 jediglich 417kwh verbraucht wurde.
Leider rechnet WESTNEST trotz solcher Erläuterungen immer die abweichende Verbrauchssumme die jedoch nur durch eine Schätzung hervorgeht dazu. Sodass nach deren Berechnung ein Verbrauch von 434 innerhalb von 81 Tagen vorliegt und ich kein Recht habe, anderes zu behaupten und die Summe von 63 Euro zu begleichen sei. Ich habe weder diese Summe verbraucht noch habe ich einen Betrag von 63 Euro zu verschenken. Denn deren Forderung beruht nur auf eine Schätzung und der nicht Anerkennung das eine Kundenkarte fristgerecht zum 1 / 2 März abgeschickt wurde, mit dem aktuellen Zählerstand.