Ich habe beim Einkaufen mindestens 20 abgelaufene geräucherte Seelachfilets im Kühlschrank gefunden. Diese Produkte wurden nicht sachgerecht entsorgt. Dies kann im schlimmsten Fall eine Lebensmittelvergiftung hervorrufen. Solche Produkte dürfen nicht im Supermarkt im Regal stehen bleiben das geht einfach nicht. Das ist verantwortungslos. Die Produkte waren am 17.06.2015 abgelaufen. Einer muss vergessen haben diese Produkte auszuräumen. Ich möchte das reklamieren, weil das nicht nochmal passieren darf.
Meine Forderung an PENNY-Markt:
Abgelaufene Lebensmittel müssen entsorgt werden und dürfen nicht an Kunden verkauft werden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Was hat Sie denn daran gehindert, das direkt vor Ort im Markt jemandem mitzuteilen, so daß die abgelaufene Ware umgehend aus dem Verkauf hätte entfernt werden können?
Bis diese Beschwerde im Markt zur Kenntnis genommen wird, haben vielleicht schon unaufmerksame Kunden einen der abgelaufenen Artikel gekauft und verzehrt.
Ihr Vorgehen ist somit nicht weniger verantwortungslos als das, welches Sie dem Markt vorwerfen.
Die betreffende Stelle hat sich bei mir noch nicht gemeldet. PENNY-MARKT GmbH hat einen öffentlichen Brief an der Glastür ausgehängt und den Kunden mitgeteilt, dass eine bestimmte Schokoladensorte Plastikteile enthällt und diese nicht zum Verzehr geeignet ist. Meiner Meinung nach wird hier das Problem vom Markt nicht angegangen und die Öffentlichkeit (Die Kundschaft) wurde über das eigentliche Problem nicht informiert. Mag sein das inzwischen die Lebensmittelüberwachung in Münster ihre Kontrolle durchgeführt hat aber das Ergebnis wurde vom PENNY-MARKT GmbH manipuliert. Daher wurde das Grundproblem noch nicht offen gelegt. Antwort auf meine Reklamation. Bislang habe ich auf solche Probleme nicht reagiert, da solche Probleme nur selten auftreten. Ich habe die Beschwerde an einen Mitarbeiter im Markt weiter geleitet. Diese hat ebenfalls darauf reagiert. Ich gehe mal sehr davon aus das Sie nicht vor Ort waren und was ich getan habe garnicht beurteilen können. Egal ob ich nun ihrer Meinung nach Ordnungswidrig agiert haben soll, ich denke ich bin in der Lage solche Anliegen Ordnungsgemäß abzuwickeln und habe das Problem ebenfalls der Lebensmittelüberwachung weiter geleitet. MfG
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst