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Antwort zu folgender Beschwerde

Reisezeitraum: 14. -22. Februar 2015

Reiseziel: Türkei

Zugesagt war die Auszahlung eines bei Buchung erhaltenen Gutscheins in Höhe von 100 Euro ab dem 22. März 2015. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung von ab-in-den-urlaub.de liegt vor. Obwohl mehrfach an die Auszahlung erinnert wurde und mit Schreiben vom 17. Juni 2015 eine letzte Frist gesetzt sowie rechtliche Schritte angekündigt wurden, ist bislang keine Auszahlung erfolgt.

Ist ab-in-den-urlaub.de zahlungsunfähig?

Will man das Geld unterschlagen?

Die Werbung mit den Gutscheinen läuft aber weiter auf Hochtouren. Ich kann nur davor warnen, sich von den Gutscheinangeboten locken zu lassen.

Ich werde noch eine Woche warten, dann geht die Sache an meinen Rechtsanwalt und dann in die Beitreibung.

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