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Antwort zu folgender Beschwerde

Im Juli 2015 wurde ein Stromliefervertrag mit switch abgeschlossen. Der Vertrag sollte zum 01.02.2016 anlaufen. Zwischenzeitlich wurde der ursprüngliche Preis von 19,45 ct. /kWh auf 20,82 ct. /kWh erhöht.

Da mir dieser Preisanstieg zu hoch erschien machte ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch, was auch von switch lt. der Allgemeinen Lieferbedingungen grundsätzlich eingeräumt wird. Hinzu kommt das es über den neuen Preis keinerlei Informationen gab, sondern erst auf Nachfrage.

Trotzdem verweigert switch diese Sonderkündigung.

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