Wollen Sie auf Diese Beschwerde antworten?
Antwort zu folgender Beschwerde

Es geht um unzulässiges Parken in unserer Siedlung (Siedlergemeinschaft Gimkenhof 453). Ich habe unzählige Male mit Herrn B. vom Ordnugsamt Essen gesprochen. Er hat mich immer mit faulen Ausreden vertröstet.

Ich bin mir nicht sicher, ob Herr B. die richtige Ansprechperson in dieser Sache ist. Vielleicht ist ein höherer Beamter der Richtige?

Sie erinnern sich: in unserer Siedlung ist laut StvO. das Parken nicht erlaubt.

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
Zurück