Mit der Buchungsbestätigung verlangte TUI 40% Anzahlung auf den Preis für eine fünf Monate später geplante Reise. Der Betrag wurde nach wenigen Tagen meinem Kreditkartenkonto belastet. Meine Einwendungen mit Hinweis auf das entsprechende Urteil (BGH X ZR 85/12 vom 09.12.2014) wurden mit der Behauptung zurückgewiesen, die AGB-Klauseln seien "rechtlich abgesichert und zulässig". Rechtfertigende Nachweise für die überzogene Höhe der Anzahlung wurden nicht erbracht.
Die Vorgehensweise seitens TUI stellt eine unangemessene Benachteiligung dar. 20% Anzahlung wären akzeptabel. TUI verwendet eine eindeutig rechtswidrige AGB-Klausel.