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Antwort zu folgender Beschwerde

An die Geschäftsführung der mobilcom-debitel GmbH

Sehr geehrte Herren,

heute wende ich mich an Sie mit der Bitte um Hilfe für eine arme Rentnerin, die sich mit fast 88 Jahren, stark gehbehindert, gegen die Widrigkeiten des Lebens nicht wehren kann. Durch Zeitschriftenwerbung schloss die Rentnerin Frau G. im November 2009 einen Mobilfunkvertrag ab, den sie kaum nutzte, da sie überwiegend aus dem Festnetz telefonierte.

Für diesen Vertrag wurden die Beträge bis Dezember 2010 regelmäßig von Ihrem Konto abgebucht, obwohl nie eine Rechnung vorlag. Im September 2010 erhielt Frau G. mit persönlichem Anschreiben ein "Super Angebot" als treue Handy Service-Kundin, ein besonderes Vorteils-Angebot. Für nur 1,00€ 3 LG Touch- Phone mit nur einem Vertrag und effektiver Grundgebühr nur 2,79 € pro Monat. Nicht nur dieses Angebot gefiel Frau G. sehr gut, sondern auch das sie persönlich dafür ausgesucht wurde, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. Also unterschrieb sie alle schon ausgefüllten Formulare und das Unglück nahm seinen Lauf. Da sie zwischenzeitlich in eine kleinere Wohnung umgezogen war, für die sie Kaution bezahlen musste, reichte die Rente nicht mehr aus, um die Talkline-Rechnung zu bezahlen, die inzwischen schon um die 50,-- € lag, daher buchte ihre Bank den Rechnungsbetrag zurück. Im folgendem Monat wurden dann schon um die 150,-- € abgebucht und von der Bank zurück geholt. Nach Sichtung der Papiere und einem Telefonat mit dem Kundenservice konnte ich lediglich erreichen, das Frau G. die letzten drei Rechnungen zugeschickt wurden. An Hand der Rechnungen war zu ersehen, dass Frau G: Tag und Nacht SMS und Telefonate getätigt hätte. Frau G. kann lediglich mit einem Handy telefonieren, weder SMS schreiben noch lesen. Nachts schläft sie und telefoniert nicht. Die Rechnungen sind falsch, überwiegend wurden bekannte Nummern für Gespräche und SMS aufgeführt, was auch durch die Bezeugung ihres Bekanntenkreis widerlegt werden kann. Der Bitte von Frau G. im Februar 2011 um Auflösung der Verträge per sofort wurde nicht statt gegeben, lediglich neue unrechtmäßige Mahngebühren, Rückbuchkosten, Säumnissgebühren, Sperrgebühren und Aufwandspauschale, Schadensersatz für 2 Verträge wurden ihr zugeschickt. Auch wurden Ihr für 2x MultiMedia-Pack Gebühren angelastet. Frau G. hat nicht einmal dieses MM-Pack in Anspruch genommen. Frau G. ist nicht in der Lage, diese zum überwiegenden Teil unberechtigten Forderungen zu begleichen, sie ist zahlungsunfähig. Deswegen appelliere ich an Ihre Menschlichkeit, dieser armen Rentnerin Ihren Lebensabend mit Inkasso oder Eidesstattlicher zu ersparen. Auf mein Schreiben vom 04.07.2011 an den Aufsichtsrat Vorsitzenden Prof. Dr. H. T wurde mir nicht geantwortet, lediglich Frau G. erhielt 4 Wochen später ein Schreiben mit folgenden Inhalt: Wir haben den Sachverhalt geprüft und teilen Ihnen mit, dass wir aufgrund des Zahlungsverzuges zwischenzeitlich von unserem Recht zur außerordentlichen Kündigung der Vertragsverhältnisse Gebrauch gemacht haben. Diese Kündigung war aber schon Monate vorher, also wurde überhaupt nicht auf mein Schreiben eingegangen. Vom Rechtsanwaltsbüro Stopp Pick&Kallenborn kam nun die Aufforderung an Frau G. zuzüglich der 572,17 € noch 76,20 € für Mahnkosten, Anwaltskosten und Auslagenpauschale zu zahlen.

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