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Antwort zu folgender Beschwerde

Obwohl ich mit meinem BASE-Handyflatrate-Vertrag sehr zufrieden bin, bereitet die Internet-/UMTS-Flatrate beim Internet-Zugang und Abrufen von e-Mails seit Vertragsbeginn (11/2007) deutlich Schwierigkeiten.


Es ist mir mit der UMT- Verbindung nicht möglich, eine größere e-Mail am Stück zu verschicken oder zu empfangen, ohne dass die Verbindung abbricht. Gleiches passiert beim Zugang ins Internet.

Mehrfache Nachfragen bei der Hotline sowie Besuche in den BASE-Shops in Köln und Stuttgart haben zu keiner Lösung geführt.

Obwohl ich mittlerweile nach Stuttgart gezogen bin, hat mich ein Verkäufer im BASE-Shop Stuttgart zur Fehlersuche in den Shop nach Köln verwiesen.

Nachdem ich am 23.12.2008 schriftlich meinen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen wollte (wegen oben genannten Gründen), bekam ich am 07.01.2009 ein Standart-Antwortschreiben, indem mir die fristgerechte Kündigung bestätigt wurde (11/2009).

In diesem Schreiben wünscht man mir weiterhin eine unbeschwerte Kommunikation mit meinen Freunden, die mir ja aber nicht möglich ist. Auf Nachfrage wurde mein Kündigungsschreiben ein weiteres mal bearbeitet und ich bekam am 12.02.2009 wiederrum dasselbe Standartschreiben.

Da man seitens BASE nicht in der Lage ist auf den Kunden einzugehen, sondern ihn mittels Standartschreiben bei Problemen abwimmelt, habe ich beschlossen, meinen Mobilfunkvertrag, mit dem ich bislang sehr zufrieden, war ebenfalls zu kündigen und diesen nicht zu verlängern.

Wie kann es sein, dass der Kunde seine Leistungen erfüllt (monatliche Zahlung der 30,--€ Grundgebühr), jedoch nicht die vertraglich vereinbarte Gegenleistung (Internet-/UMTS Flatrate - bleibende Verbindung) dafür erhält?

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