Ich habe 2007 einen Vertrag mit der Telekom unterschrieben, mit zwölf Monaten Mindestvertragslaufzeit und monatlicher Kündigungsfrist. Bestätigungsschreiben wurde abgeheftet.
Als ich 2010 den Anbieter wechseln wollte, machte die Telekom 24 Monate Mindestvertragslaufzeit und zwölf Monate Kündigungsfrist geltend (steht im Kleingedruckten der Bestätigung). Ein Telekom-Techniker hatte aber vorher meine Telekomleitungen gekappt und für den Router der neuen Gesellschaft vorbereitet. So war ich drei Monate ohne Festnetzanschluss. Trotzdem zog die die Telekom weiterhin volle Gebühren von meinem Konto ein, bis ich nach zwei Monaten den Einzug untersagte.
Unter Androhung eines gerichtlichen Verfahrens melden sich jetzt die Rechtsanwälte Ludwig Seiler & Kollegen aus Heidelberg und fordern Restzahlungen. Hier sollen offenbar Leute eingeschüchtert werden, unberechtigte Forderungen zu zahlen.
Ich habe die Telekom mehrfach auf den Vertrag hingewiesen und aufgefordert, mir als Beweis für Ihre Forderung den von mir unterschriebenen Vertrag zuzusenden. Dies ist natürlich nicht erfolgt.
Ich habe die Bundesnetzagentur eingeschaltet, immerhin ein steuerlich finanziertes Bundesamt, welches für diese Anbieter und Unstimmigkeiten zuständig ist. Das Bundesamt wollte diesen Fall klären, aber die Telekom verweigerte ausdrücklich eine Aussage oder Stellungsnahme.
Dennoch bestehen die Rechtsanwälte Ludwig Seiler & Kollegen aus Heidelberg unter Androhung eines gerichtlichen Verfahrens auf Zahlung.