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Antwort zu folgender Beschwerde

Im März dieses Jahres erhielten wir von Teldafax eine Abrechnung (Erstellungsdatum 15.03.2011) für den Zeitraum vom 01.04.2010 bis 29.12.2010, welche ein Guthaben von 379,66 € auswies. Teldafax verminderte dieses Guthaben durch eine Abschlagserhöhung, genannt Abschlagskorrektur um 86,00 €, somit belief sich unser Guthaben nur noch auf 293,66 €, welches nie erstattet wurde.

Am 19.11.2011 erhielten wir die Abrechnung (für den Zeitraum vom 30.12.2010 bis 31.03.2011 = Vertragsende) durch den Insolvenzverwalter Dr. Biner B. (whitecase GbR), in dem die 86,00 € nochmals als sogenannter offener Posten sonstige in Abzug gebracht wurden, obwohl dies schon in der Rechnung von Teldafax Mitte März erfolgte.

Diese von Teldafax eigenmächtig und unbegründet geforderte Abschlagserhöhung bei einem Kunden, der ein Guthaben von 379,66 € durch Abschalten der Heizung in den Sommermonaten einsparte, war völlig überflüssig. Aber das schlimmste kommt ja noch: trotz des immensen Guthabens von 379,66 € sollen wir bis zum 26.11.2011 einen Betrag von 99,40 € nachzahlen, wenn wir dies nicht zahlen, steht schon gleich das Inkassounternehmen Creditreform bereit, diesen Betrag unter Androhung von erhöhten Kosten einzutreiben.

Herr Dr. Biner B., wir fordern Sie auf, diesen Betrag mit dem uns nicht ausgezahlten Guthaben zu verrechnen. Überprüfen Sie bitte mal den hier geschilderten Sachverhalt. Es kann einfach nicht sein, dass die Teldafax-Geprellten nochmal durch Sie geprellt werden. Richtig ist UNSER GUTHABEN 379,66 – 99,40 = 280,26€.

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