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Antwort zu folgender Beschwerde

Ich kündigte meinen Vertrag bei 1und1 und erhielt die Kündigungsbestätigung zum 1.7.2012. Da mir ein neues Angebot für Neukunden von 1und1 zusagte, fragte ich dort an, ob ich zum Neukundentarif DSL 16.000 zu 29,99 € buchen könnte, da ich gekündigt hatte. Dies hat man mir bestätigt und eine neue Fritzbox zugesandt.

Nachdem ich aber weiterhin nach eigenen Messungen nur ca. 6.000 kbit/s für meinen Anschluss gemessen habe, fragte ich an, warum ich nicht die gebuchten 16.000 erhalte. Man teilte mir mit, dass die Leitungen zu meinem Haus etc. nicht mehr Leistung erlauben. Somit bat ich 1und1, mir dann nicht 16.000 zu 29,99 €, sondern 6.000 zu 25,99 € zu berechnen, da ich ja nicht mehr Leistung erhalte und dies der aktuelle Tarif von 1und1 für Neukunden ist.

1und1 lehnte das ab und teilte mir mit, dass ich die 6.000 kbit/s nehmen könnte, aber zu 29,99 €, also zum Preis von 16.000. Da ich ja nur den neuen Vertrag mit 1und1 unter der Voraussetzung abgeschlossen hatte, dass ich den Neukundentarif erhalte, teilte ich mit, dass ich unter diesen Voraussetzungen an meiner Kündigung zum 1.7.2012 festhalten würde. Nun antwortete 1und1, mein Vertrag würde jetzt nicht bis zu diesem Datum, sondern bis 2014 gehen, da ich ja einen neuen Vertrag hätte!

Meine Erläuterung, den neuen Vertrag hätte ich ausdrücklich nur unter der Voraussetzung, den Tarif als Neukunden zu erhalten, abgeschlossen und ich fände es außerdem sehr fragwürdig, dass ich erst als Kunde feststellen musste, dass man mir zwar diese Leistung verkauft hatte, sie aber gar nicht liefern konnte, zeigte keine Reaktion. Umso fragwürdiger ist dies, da 1und1 bei der telefonischen Buchung sofort sieht, welche Leistung möglich ist. Zudem habe ich glücklicherweise die (neuerliche) Kündigung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist für telefonische Verträge ausgesprochen.

Nun werde ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben müssen, da 1und1 nicht auf die Punkte eingeht und immer nur mehr oder weniger vorgefertigte Standardmails verschickt.

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