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Antwort zu folgender Beschwerde

Im September 2011 verstarb unsere Mutter und wir kündigten im Oktober 2011 per Mail den Kabelanschluß. Als Anhang wurde die kopierte Sterbeurkunde angefügt.

Im Januar bekamen wir ein Schreiben der Kabel BW, sprachen ihr Beileid zum Tode unserer Mutter aus und wollten eine SCHRIFTLICHE Kündigung (reicht E-Mail im heutigen Zeitalter nicht?) mit einer Sterbeurkunde um den Fall bearbeiten zu können.

Am 24.2.2012 bekamen wir zwei Schreiben der Kabel BW

1. eine Mahnung über noch nicht bezahlter Anschlußrechnung

Mahngebühren für zwei Wochen: 4.10 Euro

2. eine Bestätigung der Kündigung per September 2011 mit der Ankündigung das bestehende Gutehaben zu erstatten.

Auf die Erstattung warten wir noch heute. (27.3.2012)

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