Am 25. September 2011 befand ich mich mit meinem Mann und meiner Tochter im ICE auf der Rückfahrt nach Hause von Frankfurt nach Hamburg. Ich hatte ein 1. Klasse-Ticket online gebucht, da dieser Sonderpreis nicht wesentlich teurer war als das normale 2. Klasse-Ticket.
Wie auch während der Hinfahrt wurde unser Ticket kontrolliert und ich zeigte es zusammen mit meiner Bahn-Kreditkarte vor. Die Kontrolleurin, Frau L., meinte dann, wir dürften hier nicht sitzen. Wir hätten ein 1. Klasse Ticket, aber nur eine 2. Klasse Bahncard und sollten daher mal soundsoviel hundert Euro nachzahlen. Ich fragte, weshalb ich denn die Möglichkeit hätte, ein 1. Klasse Ticket im Internet zu kaufen, wenn ich gar nicht dazu berechtigt wäre und auch die korrekten Angaben gemacht hätte. Eine Antwort darauf hatte sie nicht. Auch darauf, wo dies denn in den AGBs der DB stehen würde, konnte sie nichts sagen. Der Wortwechsel wurde jedenfalls von Seiten der Kontrolleurin immer unfreundlicher. Frau L. konnte sich auch nicht erklären, weshalb denn der Kollege auf der Hinfahrt keine Beanstandung gehabt hätte, und stellte uns dann eine "Fahrpreisnacherhebung" aus.
In der Fahrpreisnacherhebung hieß es wörtlich: "Sehr geehrter Fahrgast, Ihr Online -Ticket konnte heute bei der Fahrkartenkontrolle nicht abschießend geprüft werden, da die erforderliche Legitimation bzw. das Online-Ticket nicht vorgelegt werden konnten. Dies wurde auf der Fahrpreisnacherhebung festgehalten. Wir werden den Sachverhalt umgehend prüfen und Sie darüber schriftlich informieren. Bitte ignorieren Sie bis dahin die Zahlungsaufforderung. Die 14-Tagefrist ge. Nr. 3.91.188 Personenverkehr beginnt erst mit Zugang der schriftlichen Information. Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Fahrt."
Außerdem war hier ein "noch zu zahlender Betrag" von 237,20 Euro angegeben, den wir, hätten wir uns nicht geweigert, neben den bereits für das Ticket gezahlten 252,50 Euro hingeblättert hätten.
Zuhause angekommen schrieben wir nicht nur eine e-mail, um zu erfahren, wie es denn zu diesem Irrtum kommen konnte und um uns über die Unfreundlichkeit der DB-Mitarbeiterin zu beschweren. Es wurde jedoch immer nur auf unseren Fehler beharrt. Zwischendurch – wie löblich – erhielten wir tatsächlich einen 10 Euro-„Kulanz“-Gutschein. Doch zu guter Letzt erfolgte nur noch der Kommentar - wir müssten uns nun an eine andere Stelle wenden.
In der nächsten Zeit geschah nichts, bis dann 2 1/2 Monate später, Anfang Dezember, ein Schreiben der Fa. Infoscore Forderungsmanagement GmbH ins Haus flatterte. Diese wollte im Auftrag der Firma DB die überfällige Forderung von schlappen 304,88 Euro eintreiben. Zur Zahlung hatten wir ab Datum des Schreibens gerade mal 9 Tage Zeit. Besonders passend in der Vorweihnachtszeit!
Am 21. Dezember schrieb das Inkasso-Unternehmen zurück und überreichte uns eine Kopie des Schreibens der DB, "welches Ihnen leider nicht zugestellt werden konnte". Wie kommt es, dass die Schreiben eines Inkasso-Unternehmens ankommen, aber die der Deutschen Bahn nicht, die doch nicht nur aufgrund der Zustellung und Rechnungstellung für die Bahnkarten unsere korrekte Adresse haben muss? Darin jedenfalls wurde ich aufgefordert, eine Kopie des online-Tickets sowie der Legitimation bis zum 4. Januar 2012 einzureichen unter der Drohung, das Einzugsverfahren bei Nichtbeachtung des Termins fortzusetzen.
Natürlich schickte ich die geforderten Unterlagen innerhalb der Frist an das Inkassounternehmen und war davon überzeugt, die Angelegenheit sei nun erledigt. Dies war ich auch bis zum 24. April 2012. An diesem Tag erhielt ich erneut ein Schreiben von Infoscore Forderungsmanagement GmbH, die "nach wiederholter Prüfung" feststellten, die Forderung ihrer Auftraggeberin bestände immer noch. Wörtlich schrieben sie: "Nach Auskunft unsere Auftraggeberin erfolgte die Kontrolle in der 1. Klasse. Da Sie jedoch nur im Besitz einer Bahncard für die 2. Klasse sind, waren Sie nicht dazu berechtigt, ein Online-Ticket mit Ermäßigung für die 1. Klasse zu erwerben. Unsere Auftraggeberin ist jedoch bereit, die Gesamtforderung auf EUR 125,90 zu ermäßigen."
Welch' eine Großzügigkeit! Unverschämt finde ich nicht nur, dass die DB immer noch auf eine Nachzahlung beharrt, sondern auch dass nach so langer Zeit seit der Bahnfahrt (sieben Monate) gerade mal eine Zahlungsfrist von 10 Tagen "gewährt" und schon wieder mit dem Gericht gedroht wird.
Ich bin eine fleißige Bahnfahrerin - unsere Familie ist von Hamburg bis Stuttgart verstreut. Der Umsatz, den ich der Bahn beschere, beträgt mehr als 1.000 Euro im Jahr. Bis zu diesem Ereignis war ich von der Bahn überzeugt, doch seitdem trete ich Reisen mit der Deutschen Bahn mit gemischten Gefühlen an. Muss ich doch damit rechnen, dass wieder ein Kontrolleur der Meinung sei, ich dürfe so nicht reisen. Aufgrund meiner vielfachen Reisen per online-Ticket (die ich mittlerweile sogar schon für andere Personen buche) bin ich der Überzeugung, keine gravierenden Buchungsfehler zu machen und habe seitdem mindestens sieben neue Tickets gekauft. Jedes Mal habe ich Angebot in der 1. Klasse zum Sparpreis auf dem Bildschirm gehabt.
Um dies zu verdeutlichen, schicke ich einmal einen Screenshot mit - zur weiteren Kenntnisnahme und "Erleuchtung". Es hat sich einiges getan in punkto online Ticket Buchung - zum Vorteil. Doch hier hapert es gewaltig.
Also: Weshalb bekomme ich einen 1. Klasse Sparpreis angeboten, wenn ich ihn unter Angabe der 2. Klasse Bahncard nicht nutzen darf?