Ein Mitte Dezember 2012 aufgegebenes Weihnachtspaket ist in Adler (Südrussland) nicht an den Adressaten ausgeliefert worden. Als Wert habe ich in der Zollinhaltserklärung zirka 50,- € angegeben. Weder ist ihm das Paket gebracht worden noch hat er eine Benachrichtigung erhalten.
Das Paket lag aber bei einer Poststelle, wie sich später herausstellte, als ich mit einer Trackingnummer, die ich von einer Frau im Service-Center später erhalten hatte, den Adressaten, einen Freund, nachfragen ließ, als das Paket schon längst hätte zugestellt sein müssen, auch unter Beachtung der erhöhten Belastung zur Weihnachtszeit.
Ihm ist mitgeteilt worden, dass das Paket vier Wochen auf der Poststelle gelagert worden war. Das komme in Russland häufiger vor, dass Pakete von der Post einfach nicht ausgeliefert werden, erzählte er mir dann.
Am 15.3.12 holte ich das zurückgesandte Paket von einem Laden mit Deutsche-Post-Lizenz gegen Zahlung von 20,- € ab. Süßwaren waren inzwischen verdorben.
Die Deutsche Post verschleppte oder "vergaß" die Bearbeitung. Aber einer hat die Entscheidung getroffen, den Aktendeckel zuzuklappen, obwohl der Fall offen war, ich meinen Schadensersatzanspruch angemeldet hatte.
Nach Wiederbelebung mithilfe einer kompetenten freundlichen Dame im Callcenter wurden von mir Nachweise verlangt. Alle verlangten Nachweise habe ich zugesandt. Dann wurde ein nicht existenter Nachweis verlangt, etwas Unmögliches. Vermutlich unkonzentrierte Bearbeitung, flüchtiges Lesen meiner Schreiben. Nach Androhung, gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, letztlich die Ablehnung mit Schreiben Ende Oktober aufgrund von Mutmaßungen, Behauptungen ins Blaue hinein.
Man behauptet, das Paket sei beim Zoll hängen geblieben und nicht nach Russland hineingelassen worden. Unsinn: das Paket war in Adler. Man stützt sich auf die Behauptung, ich hätte die russischen Einfuhr- und Zollbestimmungen missachtet. Das ist eine Frechheit. Meine Darlegungen in meinen Briefen sind ignoriert worden. Ich habe weitgehend nur vorgefertigte Bausteinantworten erhalten.
Deutsche Post/DHL hat die Zustellung des Pakets an meinen russischen Freund vertraglich versprochen und diese Verpflichtung nicht erfüllt. DHL haftet für seinen Erfüllungsgehilfen Russische Post, kann sich den Schaden im Wege eines Regresses von der Russischen Post zurückholen.
Bin gespannt, ob sich nach Eingang der gerichtlichen Mahnung ein Firmenjurist auf einen Streit vor Gericht einlassen möchte. Mutmaßungen helfen vor Gericht nicht mehr, hoffe ich (es gibt genug parteiische Richter).
Ich habe hier bereits einen ähnlichen Fall gefunden. Je mehr berichten, desto größer wird der Druck auf Deutsche Post/DHL, Ihre Strategie, mit solchen Fällen der Nichtzustellung zu überdenken. Vielleicht helfen dann auch mal die Medien nach. Z.B. eine Verbraucher-Sendung im Fernsehen.