Bereits 6 Wochen vor meinem Rehaaufenthalt (Psychosomatisch) in Bad Hersfeld war ich durch Psychischen Stress von der Arbeit befreit. In dieser Zeit erhielt ich von meiner Krankenkasse Krankengeld. Wärend meiner Reha erhielt ich Übergangsgeld, die von der Rentenversicherung mit Verzug gezahlt wurde. Da ich Arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wurde, habe ich dem zu folge wieder Anspruch auf Krankengeld. Da ich mit diesen Zahlungen meine Fixen Kosten (Miete- sonstge Kosten) nicht decken kann, bin ich der Meinung das dafür die Unterhaltsvorschusskasse in Kraft treten müsste, die mir mit der Begründung zu viel Krankengeld zu bekommen abgelehnt wurde.
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