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Antwort zu folgender Beschwerde

Seit dem 8. Mai 2013 wird eine größere Personengruppe vom Einkauf im Supermarkt „Netto“ am Rotebühlplatz in Stuttgart ausgeschlossen.

Bei den vom Hausverbot betroffenen Personen handelt es sich um Menschen, die keine Arbeit haben und ihre Zeit gerne in der Nähe des Marktes verbringen. Im diesem Supermarkt haben sie bisher alkoholische Getränke eingekauft und in der Nähe konsumiert. In diesem Zusammenhang kam es in der Vergangenheit regelmäßig zu unschönen Vorfällen und verschiedenen Nebenerscheinungen des Alkoholkonsums (Geschrei, Streitereien, zerbrochene Flaschen u.s.w.), weshalb sich der Discounter wohl zu dieser Maßnahme entschlossen hat.

Nach der mir vom Marktleiter erteilten Auskunft hat die Geschäftsleitung von „Netto“ diese Aktion mit der Stadt Stuttgart abgestimmt, weshalb man davon ausgehen muss, dass damit auch das Interesse der Stadt verfolgt wird, diese Personen aus der Stadtmitte zu treiben.

Der Grund meiner Beschwerde ist, dass auch ich mit einem solchen Hausverbot belegt wurde, wodurch ich mich zu unrecht sanktioniert sehe. Der betreffenden Personengruppe gehöre ich nicht an, wurde dieser aber vom Türsteher des Marktes zugerechnet, weshalb auch immer.

Seit der Supermarkt vor Jahren geöffnet hat, damals noch unter der Marke „Plus“, tätige ich meine täglichen Lebensmitteleinkäufe in dieser Filiale. Noch nie bin ich in irgendeiner Weise unangenehm aufgefallen. Meine Einkäufe umfassen Lebensmittel des täglichen Bedarfs (vom Obst über Molkereiprodukte bis hin zu Süßigkeiten u.s.w.). Außerdem lade ich mein Prepaid-Handy mit Guthaben von „netto.com“ auf.

Jedenfalls fühle ich mich zu unrecht der Möglichkeit beraubt, in unmittelbarer Nähe meiner Wohnung meine täglichen Einkäufe zu erledigen. Es ist nicht schön, mit Personen in einen Topf geworfen zu werden, die sich oft nicht zu benehmen wissen. Die Vorgehensweise des Marktes finde ich verwerflich, vielleicht sogar zweifelhaft in rechtlicher Hinsicht. Trotzdem sehe ich momentan keine unmittelbare Möglichkeit, mich gegen diese Willkür zu wehren.

An dieser Stelle möchte ich bemerken, dass ich nicht gerade stolz darauf bin, bisher ein so guter Kunde dieses Discounters zu sein, weil man ja weiß, wie schlecht er seine Mitarbeiter behandelt. Bei genauerer Betrachtung möchte ich in einem Markt, der sich so gegenüber seinen guten Kunden verhält, auch nicht mehr länger guter Kunde sein.

Wenn ich mein Begehren formulieren soll, verlange ich eine Entschuldigung dafür, dass ich gestern Abend nicht in den Markt gelassen wurde. In Zukunft möchte ich wieder die Möglichkeit haben, dort einzukaufen.

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