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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,
leider habe ich meinen Urlaubsgutschein über 25,- EUR (Gutschein-Code: EA2 M-LKG7-DE96-CV3T) bis heute, 16.05.2015, nicht auf meinem Konto gutgeschrieben bekommen, obwohl der Rückreisetag der gebuchten Reise bereits am Mi., 11.03.2015, war und die Erstattung in den AGB genau geregelt ist: "Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 28 Tagen ab dem Rückreisetag der gebuchten Reise als Rückvergütung. "
Meine Bankdaten sind bei Ihnen hinterlegt und mein Gutscheincode wurde erfolgreich bestätigt. Ihre Nachricht dazu: Die Gutscheinauszahlung erfolgt am 08.04.2015.
3 x habe ich per mail ab-in-den-urlaub.de auf die o. a. Sachlage hingewiesen. Nicht eine Email wurde von Ihnen beantwortet und telefonisch ist bei Ihnen kein Durchkommen möglich. Passiert ist bis heute nichts!
Wie man in vielen anderen Foren lesen kann, ist dies wohl bei ab-in-den-urlaub gängige Geschäftspraxis. Da Sie sich in keinster Weise an die Gutscheineinlösebedingungen halten und auch auf all meine Fristsetzungen nicht reagiert haben, fordere ich Sie hiermit letztmalig zur Zahlung auf:
Überweisen Sie den Wert des Gutscheines in Höhe von 25,- EUR umgehend auf mein Ihnen mitgeteiltes Konto.
Bei nicht erfolgtem Eingang des geforderten Betrages innerhalb der nächsten Tage werde ich Anzeige wegen Betruges erstatten sowie meinen Anwalt einschalten.

Ich bin es wirklich leid, meinen Gutscheinen von ab-in-den-urlaub hinterherzulaufen und werde hier definitiv keine weitere Reise mehr buchen!
Der ganze Stress ist den Gutschein nicht wert; da gibt es wahrlich bessere Online- Reiseportale, die ehrlich mit Ihren Kunden umgehen! Aber so! Ab-in-den-urlaub- Nein danke!

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