Wollte artikel zurueck geben nach 2 tagen keine chance

Bergkamen

Hallo ich war heute in der filiale poco 89231 neu ulm. Leider bin ich sehr enttäuscht worden. Ich habe 2 tage zuvor eine sitzbank gekauft. Gestern habe ich festgestellt das die bank beim draufsitzen sehr durchbiegt auch bei 50 kg und dazu noch laut knackt. Ich wollt diese bank da die sitzbank mich natuerlich qualitativ sehr enttäuscht hat und ich unzufrieden natuerlich dadurch war.Man weiss ja nie wann man da durchbricht (dadurch auch verletzungsgefahr), wollte ich die bank zurueck geben, wohlgemerkt nach 2 tagen. Doch da wurde ich sofort abgewimmelt in der filiale. Hir gibts kein umtauschrecht 14 tage und wir nehmen die bank auch nicht zurueck, auch wenn sie damit unzufrieden sind. Da alle Sitzbaenke Sally so schlechter Qualitaet sind, bringt auch eine herstellerbeschwerde nichts, die sie mir angeboten haben. Ich moechte die bank umtauschen und dadurch das ich jetzt mehrmals fahren musste und mehrmals anrufen musste und mich schriftlich beschweren musste nur noch das geld zurueck. mfg. m. jonck

Bestell-/Kundennummer: 3840217/3-203

Meine Forderung an Poco Service:

79,99

Antwort auf die Beschwerde vom 24.12.2016
Poco Service AG

Abteilung: Onlinemarketing

04.01.2017 | 13:35 Uhr

Sehr geehrter Herr Jonck,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Unsere Kollegen sind bereits im Thema und bearbeiten Ihr Anliegen. Bei Rückfragen erreichen Sie unseren Kundendienst kostenlos unter 0800 76 26 953 Montag bis Freitag von 10 - 18 Uhr, oder per E-Mail unter info@poco.de. Bitte geben Sie uns bei Rückfragen immer Ihre Kaufvertragsnummer an.

Ihr POCO-Team.

bewerten sie die antwort von Poco Service AG

Ja nach zaeher verhandlung mit dem chef geld zurueck obwohl bei sachmaengel an der ware immer ein gesetzliches umtauschrecht besteht. und jetzt das beste laut gesetzgeber darf der kunde entscheiden ob er einen gutschein, das tausch der ware oder geld zurueck haben moechte. ganz wichtig da c. b. poco immer versucht dir nur einen gutschein andrehen zu wollen obwohl sie gesetzlich anrecht auf barerstattung haben. die hotline von poco ist korekt diese weist darauf hin das sie wie gesagt ein 14 taegiges rueckgaberecht haben egal ob filial oder online kauf.

Sie haben im Einzelhandel KEIN generelles Umtauschrecht, nur weil Ihnen die Ware nicht zusagt. Das gekaufte Produkt muss einen echten Qualitäts-oder Funktionsmangel haben, zb defekt sein oder die Anforderungen nicht erfüllen, die man zugesagt hat. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Umtausch, nur weil ihnen die Sitzpolster, Farbe oder sonstwas nicht gefallen. Und Sie können auch nicht von einem 50 Euro Schrank bspw erwarten, dass dieser hochwertig verarbeitet ist. Der Qualitätsmangel muss daher auch realistisch und nachvollziehbar sein. Wenn der Händler nicht zum Umtausch verpflichtet ist, dies aber aus Kulanz trotzdem macht, kann er selbstverständlich auch einen Gutschein ausstellen. Bei einem qualitativen Sachmangel wird es ggf schwierig, wenn dieser rein subjektiver Natur ist, also nur Ihrer persönlichen Meinung entspricht.

An Ihrer Stelle würde ich mich gesetzlich erstmal informieren. Wie schon mein Vorredner schrieb ist es ein weit verbreiteter Irrglaube das man Ware einfach so Umtauschen kann weil sie nicht gefällt, oder falsch gemessen, was auch immer. Es geschieht in solchen Fällen alles aus reiner Kulanz des jeweiligen Geschäftes, daher können Sie mit einem Gutschein schon mehr als zufrieden sein.