Anfang September 2016 kaufte ich meine Küche bei Poco in Berlin-Marzahn im Wert von ca. 4.000,00 Euro. Eine Anzahlung wurde fällig bzw. erhielt ich den Hinweis, dass die Ware vor der Lieferung vollständig bezahlt sein muss. Im Oktober 2016 bezahlte ich die auch ordnungsgemäß die Restsumme. Anfang November 2016 erhielt ich den Anruf, dass ich meine Küchenmöbel bezahlen soll. Ich wies darauf hin, dass ich bereits ordnungsgemäß bezahlt hatte. Am 15.11.2016 wurde endlich meine neue Küche geliefert. Die Freude war groß, die Enttäuschung um so größer! Folgende Mängel durfte ich feststellen: Ein 60er Oberschrank war an der Seite und an der Rückwand beschädigt, eine Passleiste eigentlich weiß hatte einen schwarzen Fleck, die Geschirrspülerverblendung hatte Kratzer, die Wandabschlussleisten der gesamten Küche waren nicht geliefert und der neue Herd von Zanussi war defekt, d. h. hier lief der Lüfter auf Dauer. Alle Mängel wurden ordnungsgemäß am 15.11.2016 gemeldet und eine Mangelnachbearbeitung zugesichert. Für den defekten Herd sollte ich mich nun direkt mit Zanussi in Verbindung setzen. Am 17.11.2016 erhielt ich vom Küchenverkäufer Herrn M. die Mitteilung, dass die Mängelbearbeitung, wie bei Einbauküchen üblich, etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Abteilungsleiter Herr D. teilte am 24.11.2016 mit, dass sofort nach Wareneingang die Mängelbeseitigung erfolgen wird. Wir baten um Klärung am selben Tag, wie der eingetretene Schaden seitens Poco geregelt werden wird, da schlussendlich zwei Urlaubstage aufgewandt werden müssen sowie die Küche insbesondere durch die fehlenden Abschlussleisten nur eingeschränkt nutzbar ist (Wasser konnte beim Kochen und Spülen hinter die Schränke laufen). Am 05.12.2016 erhielt ich die Mitteilung von Herrn D., dass man zwischenzeitlich keinen Vorschlag für mich hätte, man jedoch sehr gern im Anschluss mit dem Marktleiter Herrn P. besprechen wird, welche Möglichkeiten man mir anbieten kann. Nach einem Anruf am 14.12.2016 im Auslieferungslager von Poco wurde mir mitgeteilt, dass bereits seit dem 09.12.2016 meine zu liefernden Teile vorhanden sind. Niemand vereinbarte einen Termin mit mir oder rief mich an. Ich forderte einen Termin zur Ausführung, der mir erst zum 03.01.2017 gewährt werden konnte. Soviel zu den Versprechen, dass sofort nach Wareneingang die Spedition einen Termin vereinbart. Denn schließlich wollen die Poco - Mitarbeiter auch Urlaub zu Weihnachten nehmen. Am 03.01.2017 erfolgte endlich die Nachbearbeitung der Mängel und ich bat Herrn D., den Marktleiter, um die zugesagte abschließende Klärung. Es erfolgte keine Reaktion. Ich erinnerte am 11.01.2017 an die Zusage des Marktleiters. Am 12.01.2017 erhielt ich die Mitteilung, dass der Marktleiter Herr P. nicht im Hause präsent wäre, sondern erst in der darauf folgenden Woche. Pünktlich zu meinem Geburtstag am 20.01. rief mich nun der Küchenverkäufer Herr M. an und teilte mir mit, dass man mir einen Gutschein in Höhe von 25,00 Euro zukommen lassen möchte, für den eingetretenen Schaden. Ich fühlte mich absolut verschaukelt! Ich fragte per E-Mail am 20.01.2017 an, ob es sich um einen Scherz handeln würde oder man die Reaktion des Kunden auf ein solch unsachliches Angebot prüfen wollte. Immerhin entsprechen 2 Urlaubstage einem Schaden von 210,00 Euro. Hinzu kommen dann noch 7 Wochen eingeschränkte Nutzbarkeit der Küche wegen der fehlenden Abschlussleisten. Nun schreibt plötzlich der Marktleiter Herr P. und teilt mit, dass er nicht erkennen kann, warum zusätzlich zur ordnungsgemäßen Bearbeitung und Erledigung der berechtigten Beanstandungen Preisnachlass gewährt werden sollte. Die gesetzlichen Regelungen würden nur als Lösungsansatz eine Behebung der Beanstandung vorsehen, was auch geschehen wäre. Ich wies ihn darauf hin, dass die mangelhafte Lieferung einen Schadensersatz begründet, da zwei Urlaubstage eingesetzt worden sind, die nunmehr bei meinem Jahresurlaub fehlen sowie ein Nutzungsausfallschaden vorliegt. Er ist nicht bereit, irgendetwas anzuerkennen und lehnt jegliche Ansprüche ab. Geht man so mit seinen Kunden um?
Bei einer mangelhaften Lieferung hat der Kunde gem. §439 BGB das Recht auf Nachbesserung. Diese ist erfolgt. Gem. §280 Abs. 1 BGB steht dem Kunden neben dem Recht auf Nacherfüllung auch das Recht auf Schadensersatz zu, sofern der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat. Das hat der Verkäufer eindeutig zu vertreten. Eine ordnungsgemäße Warenkontrolle vor Auslieferung hätte die Mängel vorher schon aufzeigen können. Des weiteren ist bekannt, dass ich nicht der einzigste Kunde bin, welcher sich über den Dauerbetrieb des Zanussi-Herdes beschwert hat. Gem. der Bestell-/Kundennummer: Auftrag Nr. 3438634 trat hier bei Lieferung des Zanussi-Herdes am 09.01.2017 genau der gleiche Fehler auf. Ich stelle mir hier die Frage: Was wird hier für B-Ware verkauft?
Liebe Poco-Mitarbeiter, ich habe nicht gerade wenig Geld für meine erste Wohnungseinrichtung in Eurem Hause für mein Wohnzimmer, den Flur, das Schlafzimmer und meine Küche investiert, bin bis jetzt immer freundlich geblieben und habe nur mein Recht auf Schadensersatz geltend gemacht. Weder übertrieben, noch irgendwie bösartig. Ich bitte um eine Klärung meines Schadenseratzanspruches für zwei Urlaubstage sowie eine Nutzungseinschränkung von 7 Wochen und bitte nicht um einen Verweis auf den zentralen Kundendienst. Ich möchte gern eine abschließende Klärung. Es liegt der gesamte E-Mail Schriftverkehr vor, auch die rechtlich fragwürdigen Aussagen des Marktleiters Herrn P., welcher lediglich versucht, den Kunden loszuwerden bzw. ihn nicht verstehen möchte. Ich habe für dieses Verhalten leider kein Verständnis mehr! Abschließend möchte ich mich noch bedanken, dass man mir meinen Geburtstag verdorben hat.
Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag Nr. 2701109
Meine Forderung an Poco Service:
Schadenersatz für zwei Urlaubstage 210,00 Euro plus Nutzungsausfall bzw. Einschränkung f. 7 Wochen
Antwort auf die Beschwerde vom 10.02.2017
Sehr geehrte Kundin,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider haben wir in diesem Portal nur einmalig die Chance, Ihnen zu antworten. Aufgrund dessen haben wir Ihr Anliegen direkt an unseren zentralen Kundendienst weitergeleitet. Dieser wird sich kurzfristig bei Ihnen melden, sobald eine Klärung/Bearbeitung erfolgt ist. Bei Rückfragen erreichen Sie unseren Kundendienst kostenlos unter 0800 76 26 953 Montag bis Freitag von 10 - 18 Uhr, oder per E-Mail unter info@poco.de. Bitte geben Sie uns bei Rückfragen immer Ihre Kaufvertragsnummer an.
Ihr POCO-Team.
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Die Beschwerde ist noch nicht gelöst und der Kundendienst hat sich bisher auch nicht gemeldet.
Poco hat sich zwar schriftlich gemeldet, lehnt jedoch weiterhin alles ab. Der Kunde wird absichtlich mit Worten: ". wir werden nach Abschluss mit dem Marktleiter prüfen, welche Möglichkeiten angeboten werden können. ", hingehalten. (Die Aussage liegt schriftlich vor!) Nach Abschluss wird der Kunde abgewimmelt und es wird einfach alles abgelehnt. Fakt ist, dass ich zwei Urlaubstage für Fehler von Poco aufwenden musste sowie die Küche nur eingeschränkt nutzbar gewesen ist. Das ist ein Verhalten, welches dringendst vom Unternehmen Poco überdacht werden sollte. So geht man nicht mit Kunden um bzw. gibt es andere Unternehmen, welche wesentlich kundenfreundlicher agieren. Fazit der Geschichte: Ich werde bei Poco nicht mehr einkaufen, da ein solcher Umgang mit Kunden für mich nicht hinnehmbar ist. Mit dieser Meinung bin ich allerdings wohl nicht allein, wenn man so manche andere Beschwerden liest.