Nach Umzug innerhalb der Stadt Kassel an unsere neue Wohnadresse Mitte Juni 2017 wurde bei der Dt. Telekom ein Umzugsantrag des bestehenden DSL-Anschlusses Call & Surf Comfort gestellt. In einem Schreiben wurde als frühester Termin für eine Schaltung an der neuen Wohnadresse der 5.10.2017 genannt aufgrund "Leitungsmangel".
Nach anschließender telefonischer Rücksprache mit dem Kundenservice der Dt. Telekom wurde uns zugesagt, dass im Falle einer Nichtverfügbarkeit am neuen Standort eine "Kündigung zu sofort" üblich sei und wir schriftlich außerordentlich kündigen sollten.
Per Einschreiben hatten wir daraufhin am 28.6.2017 den Vertrag bei der Telekom außerordentlich "zu sofort" gekündigt.
In Folge erhielten wir eine Kündigungsbestätigung unseres Vertrages jedoch erst zum 30.9.2017, so dass wir nun 3 Monate für einen DSL-Anschluss weiterhin bezahlen, ohne dafür irgendeine Gegenleistung zu erhalten.
Weitere Anschreiben und Hinweise darauf, dass der Vertrag außerordentlich gekündigt wurde und vom Kundenservice bestätigt wurde, dass eine Kündigung "zu sofort" in diesem Fall üblich sei, wurden von der Dt. Telekom einfach ignoriert, was nicht sehr kundenfreundlich ist.
Bestell-/Kundennummer: 130 212 3368
Meine Forderung an Telekom Deutschland:
Erstattung der 3 Monatsbeträg von Juli-September 2017 in Höhe von 3x41,39 = 124,17 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Keine Rückmeldung oder Stellungnahme der Dt. Telekom zu meinem Fall. Offensichtlich ist das Interesse der Dt. Telekom, Bestandskunden zu halten und eine gute Serviceleistung anzubieten, so gut wie nicht vorhanden.
Die Dt. Telekom scheint Kunden, welche unzufrieden aufgrund eines mangelhaften Leistungsangebotes sind, lieber nochmal richtig abzocken zu wollen, anstatt sie mit einer guten Serviceleistung und einem kundenfreundlichem Umgang dauerhaft überzeugen und an sich binden zu wollen.