Aufforderung zum Diebstahl?

GLS Austria
Ansfelden

Mir fällt auf dass auch Zusteller dieses Unternehmens die Zustellnachricht strassenseitig ans Haustor oder an die Eingangstüre kleben. Jeder Vorbeikommende kann diese mitnehmen. In den Paketshops kontrollieren die Mitarbeiter angesichts verärgerter Kunden die Ausweise nicht und geben die Pakete sofort ab. Grenzt das nicht an Aufforderung zum Diebstahl? Wie kann ein Unternehmen angesichts dieser Praxis bei "verlorenen" Paketen eine "Nachforschung" einleiten, Schadenersatz ablehnen und den Kunden an den Lieferanten verweisen? Wissen die Lieferanten überhaupt über diese Zustellpraxis Bescheid? Ist das vertraglich so ausgemacht?

Meine Forderung an GLS Austria:

Stellungnahme des Unternehmens

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Antwort auf die Beschwerde vom 19.09.2017
GLS Austria

Abteilung: Social Media

20.09.2017 | 10:27 Uhr

Guten Tag Herr Capone,

richtig, die Zusteller bringen die Benachrichtigungskarte an der ersten versperrbaren Türe an, insofern der Postkasten nicht frei zugänglich ist. Unsere PaketShop-Partner werden natürlich so eingeschult, dass der Ausweis bei der Paketübernahme kontrolliert werden muss. Können Sie mir bekannt geben um welchen PaketShop es sich handelt? Dann lassen Sie mir bitte die Information an paketinfo@gls-austria.com zukommen. Im Betreff geben Sie bitte Ihre ReclaBox-Beschwerdenummer 149684 bekannt.

Den Schadenersatz kann nur der Vertragspartner bei seiner zuständigen Niederlassung einreichen.

Liebe Grüße, Jennifer

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