Habe eine Reise nach Hurghada gebucht, Beginn 11.02.2017 - 25.02.2017 über Ltur Shop Hamburg.
Konnte diese wegen Krankheit aber nicht antreten.
Meine Reiseversicherung hat mir 80% erstattet.
Die restlichen 20% sollte laut Reiseversicherung (Hanse Merkur) mir Ltur erstatten.
Ltur hat mir nach einigen Monaten mitgeteilt, dass sie nur Vermittler für eti waren und eti hätte mir am 29.05.2017 20 % erstattet.
Auf Nachfrage von mir bei eti teilte mir Fau R. und die Buchhaltung mit, sie haben mir nichts erstattet, wohin auch das sie ja gar nicht meine Bankverbindung haben (
Von daher Schreiben von Ltur an mich gelogen.
Die Buchhaltung und Frau R. teilten mir jetzt mit, dass Ltur am 04.04.2017 meine 20% zurückgebucht haben.
Und sie es sich nicht erklären können, warum Ltur mir dieses Geld unterschlagen hat?
Sollte ich in dieser Angelegenheit nicht unverzüglich endlich mal eine ehrliche Antwort erhalten, werde ich Strafantrag stellen wegen Unterschlagung und einen Mahnbescheid gegen Ltur veranlassen.
Rolf Thomas Niemann
Bestell-/Kundennummer: 11583817
Meine Forderung an L'TUR Tourismus:
20 % Rückerstattung meiner gebuchten Reise bei Ltur.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Firma erstattet Differenzbetrag, der sich aus noch ausstehenden 20% des Kaufpreises ergibt, die nicht von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt war, trotzdem fordert der Beschwerdeführer diese 20% noch einmal von der Firma. Komisch, aber hier wurden bestimmt keine AGB gelesen, denn die geforderten 20% des Kaufpreises muss die Firma nicht erstatten, denn die Buchungskosten, der ganze Prozess der Buchung ist ja geleistet worden; somit hat auch die Firma ein Recht auf Kostenerstattung d. d. Kunden, schließlich ist dr es, der zurücktritt. Der Grund einer Erkrankung ist dabei unerheblich. Also hat diese Firma aus "Kulanz" diesen Betrag erstattet. Da noch rumzumäkeln zeitigt wiedereinmal völlige Unkenntnis der Realität der Rechtslage, und die Kreation eigener Rechtsgründe.
Hi,
keinerlei reaktion von L tur (: -
auch auf erneutes schreiben keine antwort!
werde jetzt. meine rechtsanwältin beauftragen das sie gegen Ltur einen vollstreckungsbescheid beantragt, anders geht es wohl nicht um jemanden vor gericht von denen erscheinen zu lassen.!
mfg
Rolf Niemann