24.01.2018 | 21:11 Uhr | 138 Views
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Datum vom 17.10.2017 bekamen wir eine Nachforderung von 764,25 Euro. In der Rechnung gaben Sie einen Verbrauch für den Zeitraum 09.08.2016 - 31.12.2016, also 145 Tage von 21.991 kWh an. Zugleich stellten Sie fest, dass der vergleichbare Verbrauch im Vorjahr bei nur 7.192 kWh lag. Da sich an der Verbrauchssituation nichts geändert hat, ist diese Rechnung offensichtlich fehlerhaft. Auf die Schreiben vom 12.11.2017, 30.11.2017 und 15.12.2017, sowie 11.01.2018 und 18.01.2018 gingen Sie nicht ein. Daher haben wir die Lastschrift für Dez. 2017 als anteilige Rückzahlung der feherlhaft abgebuchten 764,25 Euro zurückgegeben, mit prompter, heutiger Mahnung.
Bestell-/Kundennummer: 43288855
Meine Forderung an eprimo:
Rückerstattung der fälschlicherwiese erhobenen Nachzahlung von 764,25 Euro und entsprechende Korrektur der Abrechnung bis zum 15.02.2018.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Naja. Es kann doch aber auch ein defekter Stromzähler sein oder es hat sich jemand illegal bei Euch mit angeklemmt. Dafür kann eprimo nichts. Entweder Ihr könnt z. B. mit Fotos Zwischenstände nachweisen und dann einen Fehler in der Abrechnung kritisieren oder Ihr müsst tatsächlich zahlen aber unbedingt Meldung an den örtlichen Netzbetreiber geben und um Überprüfung des Zählers bitten und dann per Anwalt eine Rückbuchung beauftragen. Macht Euch da mal beim Netzbetreiber schlau bzw einer Verbraucherzentrale. Es eilt! (Die Mahnung scheint korrekt zu sein, hier laufen also ab jetzt zusätzliche Mahngebühren auf!)
Wer hat denn jeweils die Zähler abgelesen und die Zählerstände an eprimo übermittelt?
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst