Ich habe mit Versatel im Internet Vertrag abgeschlossen über
+ DSL Flat 4000
+ ISDL-Anschluss
+ DSL-Zugang
+DSL-Flatrate
+ Telefonflatrate
Nun nach der erste Rechnung war ich dermaßen irritiert, dass Firma Versatel mir alle Telefongespräche in Rechnung gestellt hat.
Daraufhin habe ich widersprochen und zuviel gezogene Betrag zurück gebucht.
Seitdem geht das Schriftverkehr hin und her (ca 7 Monate)
Ich war sogar bei der Vebraucherzentrale und dessen Anwalt hat sogar Schriftverkehr mit Versatel gehabt.
Ich habe mittlerweile schon 5 mal von meinem Konto von Versatel widerholte Abbuchungen zurückholen müssen, nun jetzt habe ich schon die 2. Mahnung von Versatel bekommen.
Sie sind nicht bereit, den Vertrag aufzulösen, aber auch nicht Telefonflatrate zu akzeptieren.
Sie behaupten hartnäckig, es wäre im Internet bei Vertragabschluss Fehler unterlaufen.
Dabei habe ich auf Anschluss 2 Monate gewartet
Und ich habe mich darauf bezogen sonst hätte ich den Vertrag widerrufen.
Bitte helfen sie mir aus der Vertrag raus zu kommen oder bitte mit telefonflatrate!
Meine Forderung an Versatel:
Raus aus dem Vertrag
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Vielleicht sollten Sie über einen Anwaltswechsel nachdenken. Selbst für einen durchschnittlichen Anwalt ist Ihr Fall in kürzester Zeit zu lösen oder hat Ihnen die Firma den Nachweis über die Widerrufsmöglichkeit nachweisbar gemacht?
Wer die billigsten Anbieter wählt, braucht sich nicht wundern. Qualität hat eben seinen Preis. Also lieber erst nachdenken, und dann entscheiden.
hallo Sie beschreiben ihren Vertrag ja genau dabei fällt auf das Sie zwar DSL Flatrates abgeschlossen haben,aber keine Flatrate für Telefonie ins deutsche festnetz.ich will hier keinen in schutz nehmen aber die telefon Flatrate ins Deutsche festnetz müsste Vertragsbestanteil sein!
Trotzdem Vorsicht bei versatel: Mir haben sie eine Aufrüstung auf "bis zu max. 16.000 kbit/s" angeboten, obwohl sie technisch nur 10.000 kbit/s können.
Während ich der Vertragsverlängerung darauf widersprochen und den ursprünglichen Vertrag fristgerecht gekündigt habe, beharrt versatel jetzt seit fünf Monaten darauf, dass ICH den Vertrag erfülle, die sie selber nicht erfüllen können.
Das Amtsgericht Fürth hat für solche Fälle ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt und AGB-Klauseln, wonach nur die technisch machbare Bandbreite geschaltet werden muss, für unzulässig erklärt.
Kümmert versatel nicht. Sie wollen jetzt weitere 24 Monate mein Geld.