Sehr geehrte Damen und Herren von eprimo,
zum 30.11.2009 wurde durch einen Anbieterwechsel mein Gastarif eprimo Gas bei Ihnen gekündigt. Mit Schreiben vom 29.10.2009 schreiben Sie wörtlich:
Sehr geehrter Herr Idahl,
Ihre Kündigung des Gasliefervertrages haben wir erhalten. Wir bestätigen diese zum 30.11.2009. Sobald Sie uns den Zählerstand vom 30.11.2009 mitgeteilt haben, werden wir die Endabrechnung erstellen.
Vom Ableseservice aus Offenbach wurde ich am 29.10.2009 aufgefordert, meinen Zählerstand zum Ablesetermin 30.11.2009 zu übermitteln. Das habe ich per Mail an ableseservice@eprimo.de getan. Zählernummer: 677739, Zählerstand: 18875. Kundennummer zum Zeitpunkt der Ablesung: 40354645
Dem zuständigem Verteilnetzbetreiber RWE habe ich ebenfalls den Zählerstand mitgeteilt. E-Mails, Briefe und Telefonate an eprimo blieben bisher ohne Antwort oder Erklärung. So geht man mit Kunden nicht um. Ich kann eprimo leider nicht weiter empfehlen.
Meine Forderung an Eprimo:
Unverzügliche Endabrechnung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Eprimo stellt sich stur, was auch nach meinen Erfahrungen nicht anders zu erwarten ist.
Ich werde wohl einenen Rechtsanwalt mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen.
Eprimo hat sich bis jetzt nicht geäußert.
Endabrechnung ist zwischenzeitlich eingegangen, ein Guthaben ist aber noch nicht überwiesen.
Endlich, nach 4 1/2 Monaten ist auch mein Guthaben erstattet.