Sehr geehrte L'Tur,
leider komme ich erst jetzt dazu, meine anhaltende Verärgerung an Sie mittzuteilen und eine Entschädigung für die enorme Verspätung unseres Rückfluges und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten, einzufordern.
Im Detail geht es um unseren (Achilleas Leontidis und Sxxx Mxxx) Rückflug von der Insel Kos am 2.07.2011 (Flug X3 4605).
Wir wurden am besagten Tag gegen 12:00 Uhr von unserm Hotel abgeholt und zum Flughafen gebracht. Dort wurde uns von den Reiseleitern mitgeteilt, dass unser Flug Verspätung habe. Weiter Informationen waren nicht verfügbar.
Die Reiseleiterinnen waren aufgrund der schlechten Informationssituation gnadenlos überfordert.
Keiner wusste, wann und ob es am 2.07.11 überhaupt einen Rückflug geben würde.
Nach zahlreichen Telefonaten mit Deutschland (per Handy, wie sonst) und ständiger Recherche (unserer Familie) auf der Seite von Tuifly konnten wir dann nach Stunden (noch vor unseren Reiseleiterinnen) in Erfahrung bringen das es vermutlich sechs Stunden Verspätung werden wird. Diesen Zustand erachte ich als untragbar.
Wir haben viele teure Telefonate geführt, die Familie den ganzen Tag mit der Internetrecherche beschäftigt, unsere Abholung vom Flughafen komplett neu organisieren müssen, einen halben Tag am wenig attraktiven Flughafen Kos mit langer Kleidung (in D war es kalt) verbracht, somit einen halben Tag verloren und uns wahnsinnig über die Informationspolitik geärgert.
Wir, Frau Mxxx und ich, erwarten daher eine angemessene Entschädigung durch Ihr Haus.
Bestell-/Kundennummer: Buchungsnummer 11-319696/-319695
Meine Forderung an L'TUR Tourismus:
Erstattung von 25% des Reisepreises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 13
Artikel der Verbraucherzentrale NRW "Ärger rund um den Flug bei Pauschalreisen - Flugverspätung" (Stand: 01.07.11)
Zitat: "Hebt der Jet mit Verspätung ab, haben Reisende sowohl Ansprüche gegen die Fluggesellschaft - nach der Verordnung (EG) 261/2004 - als auch gegen den Reiseveranstalter."
Http://www.vz-nrw.de/UNIQ131177198528299/link201680A.html
Flugreisen: Finanzieller Ausgleich bei Überbuchung, Verspätung und komplett gestrichenen Starts
Http://www.vz-nrw.de/UNIQ131177198528299/link646341A.html
Http://www.vz-nrw.de/UNIQ131177198528299/link201680A.html
Zitat: "Wichtig: Der Reisende muss den Veranstalter unverzüglich auf die Verspätung hinweisen. Das geschieht am besten in Anwesenheit von Zeugen. Alternativ kann der Urlauber sich vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen, dass er den Mangel gemeldet hat. Dazu genügt, dass der Reiseleiter ein "zur Kenntnis genommen" auf die schriftliche Mängelanzeige setzt. Ist kein Reiseleiter anwesend und auch am Urlaubsort nicht zu erreichen, muss der Reiseveranstalter in Deutschland, am besten telefonisch und in Anwesenheit von Zeugen, informiert werden. Nicht zuständig für Mängelanzeigen sind dagegen in aller Regel die Leistungsträger vor Ort, also beispielsweise Hoteliers, es sei denn, dies ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so festgelegt."
Eine Rückerstattung von 25% des gesamten Reisepreises für sechs Stunden Verspätung zu fordern, grenzt m. E. nur dann nicht an Unverschämtheit, wenn es sich um eine zwei- bis dreitägige Pauschalreise handelte. Aber das wird es ja wohl nicht gewesen sein.
Ich kann diese überzogene Anspruchshaltung nur kopfschüttelnd betrachten.
@ 3282621
lt. Nr. VO EG 261/2004 beträgt die Entschädigung 400 Euro + Getränke, Verpflegung und ggf. Unterbringung.
Daher ist die Forderung vermutlich niedriger als im Gesetz vorgeschrieben.
Moralische Vorstellungen sind heutzutage irrelevant, da auch eine Fluglinie beinhart auf Stornoregelungen etc. besteht.
1) Flyer der Verbraucherzentrale Schleswig- Holstein "Als Fluggast haben Sie Rechte!"
Http://www.verbraucherzentrale-sh.de/mediabig/138631A.pdf
2) Bericht Panorama (Das Erste) vom 28.07.11 Http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2011/fluggastrechte105.html
Ilse, die Links waren doch nicht für Sie, warum bedanken Sie sich? Aber wenn Sie Links mögen, hier haben Sie noch einen: http://de.wikipedia.org/wiki/OP. Ich meine, wegen Ihrer Langeweile IU (= im Urlaub).
@Ilse: Wenn Sie es gewusst hätten, wie Sie nunmehr nachschieben, hätten Sie sich nicht bedankt. Im Übrigen ist es bei 26 möglichen Bedeutungen für OP eine Zumutung für den Leser, die passende herauszufinden. Aber durch Ihre Vermittlung wissen wir nun, dass OP = original poster heißt (hat meine Tochter im Zimmer hängen). DGH.
Zur Sache: Ob der Anspruch des Beschwerdeführers nun rechtlich durchsetzbar ist, kann ich als Laie nicht beurteilen. Seine Empörung verstehe ich sehr. Wenn L'TUR ein seriöses Unternehmen ist, sollte es hier Stellung nehmen, auch dazu, warum es solange dauert, bis wartende Fluggäste über Grund und Zeitraum von Verspätungen informiert werden.
Liebe Fluggäste!
Durch ihre Angaben und aufgrund der sechs Stunden Verspätung die sie erfahren haben, haben sie laut EU-Verordnung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Gerne können sie dazu unseren "Anspruchsrechner" benützen, diesen finden sie auf unserer Seite: www.flugverspaetung.at
Gerne übernehmen wir auch ihren Fall! Nähere Details: www.flugverspaetung.at
Merkwürdiger Vorkommentar von Fair Plane. Eine große Firma tritt normalerweise professioneller und nicht mit so vielen Schreibfehlern in der Öffentlichkeit auf. Vielleicht tue ich denen ja unrecht, ich jedenfalls klicke nicht auf den angegebenen Link.
Hätte zufriedenstellender gelöst werden können.
@ Achilleas Leontidis
"Hätte zufriedenstellender gelöst werden können" - warum haben Sie denn zugestimmt, wenn Sie offensichtlich nicht zufrieden sind? Konstruktive Lösungen und Hilfestellung haben Sie in den letzten Tagen von den Lesern Ihrer Beschwerde ja reichlich erhalten.
Smart2phone Shop (München)
Warnung an alle Kaufinteressenten von smart2phone
Anfang dieses Jahres habe ich ein iPhone 3G bei smart2phone als Neuware deklariert erworben. Der Preis entsprach dem Neupreis eines iPhone 3Gs, weder auf der Rechnung noch während des Verkaufs wurde ich auf den Umstand hingewiesen, dass es sich hierbei um ein Gerät handelt, welches seitens Apple bereits keine Garantie mehr hatte und folglich schon über ein Jahr im Gebrauch gewesen sein muss.
Als der erste Defekt auftrat, wurde ich seitens Apple auf diesen Umstand hingewiesen und wandte mich wieder an smart2phone. Zwar bekam ich postwendend ein Ersatzgerät, jedoch stellte sich heraus, dass dieses Gerät noch älter war als das erste.
Nach mehrfachen erfolglosen Versuchen eine Lösung herbei zu führen, sah ich mich gezwungen, einen Anwalt einzuschalten und diesen Fall vor Gericht (Akt. Zeichen: 172C1489/11) zu bringen. Wie es den Anschein hat, ist smart2phone mit dem Urteil einverstanden, da schlichtweg niemand zum Termin erschienen ist. Leider habe ich bis heute immer noch keine Erstattung gesehen, aber dem wird bereits auf dem Rechtsweg nachgegangen.
Ich kann jeden nur eindringlich davon abraten, bei smart2phone iPhones zu erwerben, da es diese mittlerweile direkt, neu und mit Garantie von Apple zu kaufen gibt.