30.10.2011 | 01:15 Uhr | 1582 Views
Dieses Unternehmen dürfte schon zu abgehoben sein, um massive Reklamationen trotz Erinnerung zu bearbeiten - geschweige diese zu kommentieren.
Also muss sich der Kunde NIEMAND damit abfinden, oder?
Das ist eine Dienstleistung, welche als aus der untersten Schublade zu bezeichnen ist.
Meine Forderung an Air Berlin:
Umgehende Aufklärung bzw. Stellungnahme (in Mitteleuropa sollte ja eine Antwort noch möglich sein? )
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 230 Tagen und 1 Stunde.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Wie zu erwarten - gebe noch die Bearbeitungszeichen an V 783457 // Beschwerde.
Die sind unfähig eine Kundenbeschwerde zu beantworten oder doch schon zu "abgehoben"?!
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst