Theoretisch könnte ich den Text dieses Users hier 1:1 kopieren,
http://de.reclabox.com/beschwerde/41599-123energie-ludwigshafen-123energie-erstellt-acht-wochen-nach-vertragsende-keine-rechnung
nur dass es sich in meinem Fall um die Stromabrechnung handelt.
Am 1. Dezember 2011 endete mein Vertrag mit 1.2.3. Energie. Als drei Wochen später, also kurz vor Weihnachten, noch immer keine Endabrechnung vorlag, rief ich bei meinem neuen Stromlieferanten DEW21 an, der gleichzeitig auch der Netzbetreiber ist. Mir wurde versichert, mein Zählerstand sei bereits vor einiger Zeit an 1.2.3. Energie weitergeleitet worden.
Als sich bis nach Weihnachten noch immer nichts getan hatte, rief ich den Kundenservice von 1.2.3. Energie an, der mir bestätigte, es gebe eigentlich keinen Grund für diese Verzögerung, denn alle Daten lägen vor. Man würde der Rechnungsabteilung nochmals Bescheid geben und alles nochmal weiterleiten. In den nächsten Tagen könne ich ganz sicher mit der Abrechnung rechnen.
Dies ist nun acht Tage her - also nun fünf Wochen seit Vertragsende. Gerade eben rief ich erneut bei 1.2.3. Energie an. Wo ich beschieden wurde, nöööö, der Netzbetreiber hätte doch noch gar keine Daten geschickt. Irgendwer hätte da mit End- und Zwischenabrechnung was verwechselt. Man könnte höchstens alles nochmal weiterleiten. Aber eine Telefonnummer dieser anderen Abteilung(en) hätte man auch nicht für mich.
Wie der unter dem o. g. Link genannte User erwarte auch ich eine Rückzahlung relativ weit in den dreistelligen Bereich hinein, da ich aufgrund einiger Umstellungen in Haushalt und Garten im vergangenen Jahr einiges an Strom sparen konnte. (Und als alleinerziehende Mutter hätte ich die Zinsen für den Rückzahlungsbetrag nun doch gerne endlich lieber auf meinem eigenen Tagesgeldkonto als auf dem des alten Stromanbieters, wie man wohl sicherlich verstehen kann.)
Bestell-/Kundennummer: 1123150267
Meine Forderung an 1·2·3energie:
Schlussabrechnung innerhalb der nächsten acht Tage, also bis zum 13. Januar 2012
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wenn noch nicht geschehen, 123-Energie den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B.: ". . da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx m³, minus Zählerstand bei Beginn der Gas - Lieferung m³, ergibt meinen Verbrauch in m³.
Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an (vorher Netzbetreiber schriftlich nach dem Umrechnungsfaktor fragen und die schriftliche Antwort des Netzbetreibers in Kopie an 123-Energie senden! ). Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (123-Energie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Habe soeben die Schlussrechnung per Mail erhalten.
Ist die Schlußrechnung korrekt?
Haben Sie das Guthaben bereits ausgezahlt bekommen?
Genau das gleiche Theater hab ich auch mit 1-2-3 Strom. Auch ich hab ab 1.12.2011 einen neuen Anbieter und warte immer noch auf meine Schlussabrechnung. Den Endzählerstand hab ich 123 Ende Nov 2011 mitgeteilt aber auf meine Anfrage wurde mir mitgeteilt das der Zählerstand erheblich vom geschätzten abweichen würde (ich war sparsam und hab fast 1000 KW/Std weniger als im Jahr davor) und es müsste noch mal vom Netzanbieter nachgemessen werden. Abgesehen davon das mir unterschwellig ein Betrug unterstellt wird finde ich es eine Frechheit, das bisher noch keine Ablesung erfolgt ist. Wie wollen die den jetzt noch den korrekten Endzählerstand ermitteln? Kann man die nicht noch anders unter Druck setzten, außer direkt zu Mahnen?