Blitzschnell storniert, obwohl/weil nur 15 € erstattet werden

Mein Mann hatte das Wort Storno noch nicht voll ausgesprochen, als die Stornierung schon vollzogen war. Erst danach wurde meinem Mann mitgeteilt, dass er nur 15. -€ erstattet bekommt.

Dies empfinden wir als eine miese Abzocke, denn den Rückflug zumindest hätte der erkrankte Passagier in jedem Fall in Anspruch nehmen können. Man hätte abwarten können, ob sich der Gesundheitszustand des Sohnes bis zum Abflug nicht doch bessern würde, wie geschehen.

So wurde der Flug von Air Berlin zweimal verkauft und meinem Mann vor der Stornierung nicht erklärt, dass sich ein Storno nicht lohnt.

Bestell-/Kundennummer: 4TVLNV

Meine Forderung an Air Berlin:

Zumindest einen Flug von München nach Palm de Mallorca oder umgekehrt

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 293 Tagen und 7 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Merkwürdiger Schreibstil. Vielleicht einfach mal vorher die AGB von AirBerlin durchlesen. Oder Reiseschutz abschliessen oder Flexticket kaufen, aber das kostet natürlich mehr. Und in der "Geiz ist geil"-Gesellschaft muss ja alles schön billig sein.

Warum wollten Sie überhaupt stornieren, wenn Sie doch bis zum Abflug warten wollten, ob der Passagier nicht doch mitfliegen kann?

Eine "Vorab-pro-forma-Stornierung für den Fall dass er doch nicht mitfliegen kann" gibt es nicht.

Air Berlin hat sich bisher nicht gemeldet.

Keinerlei Reaktion von AirBerlin! Außer einer automatischen Bestätigung über den Eingang meiner E-Mail ist seitens der Fluggesellschaft keine Stellungnahme zum unseriösen Vorgehen bei der schnellen Stornierung abgegeben worden.

Bisher keine Reaktion von Air Berlin auf meine Beschwerde, leider. Grüße Inge Faupel

Air Berlin wird meistens erst tätig, wenn man auf deren Facebook-Seite einen entsprechenden öffentlichen Kommentar abgibt. Die AGB sollte man tatsächlich lesen, den Flugpreis werden sie auch nicht erstattet bekommen. Allerdings darf Air Berlin laut LG Berlin keine Gebühren für ihre Stornierung erheben.

LG Berlin vom 29.11.2011 (15 O 395/10)
29.11.2011

Eine Fluggesellschaft darf kein Entgelt für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge verlangen. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Air Berlin entschieden.

Laut Geschäftsbedingung sollten Air Berlin-Kunden 25 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen, wenn sie einen gebuchten Flug stornieren oder nicht antreten. Die Richter sahen darin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Laut Gesetz habe jeder das Recht, einen gebuchten Flug zu stornieren. Die Stornierung sei daher keine Leistung der Fluggesellschaft für den Kunden, sondern die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Dafür dürfe die Airline kein Entgelt verlangen.

Aus durchsichtigen Gründen bis Heute kein Kommentar, gar eine Entschuldigung oder kleine Entschädigung für diese Falschberatung von Air Berlin. Ich fürchte, von dieser Firma ist auch nichts mehr zu erwarten! Günstige Flüge müssen doch nicht zwingend mit so schlechtem Service verbunden sein. In Zukunft besser meiden!