Am 08.10.2012 sollten wir von Palma nach Berlin/Tegel fliegen um 7.50 Uhr-Flugnummer: AB9143.
Im Flugzeug wurde uns gesagt, daß wir noch keine Starterlaubnis haben, und wir noch warten müssen. Nach ca 10 Minuten Wartezeit sagte ein Fluggast zur Stewardess, daß es unerträglich warm im Flugzeug sei, was ich auch so empfand. Sie erklärte, daß das dritte Triebwerk, das für die Klimaanlage im Stand zuständig ist, nicht funktionsfähig ist.
Es wurde immer wärmer/heißer und die Luft war schlecht. Die Stewardessen öffneten die Türen vorne und hinten und wir, die Passagiere, durften etwas frische Luft schnappen, aber auch an den Türen wurde es immer voller.
Da keiner wußte, wie lange wir noch warten müssen, durften wir in die Gangway, jedoch nicht ins Flughafengebäude.
Es war eine sehr unangenehme Situation, weil wir auch keine Auskunft bekamen, woran die Startverspätung lag.
Insgesamt haben wir 110 Minuten bis zum Start warten müssen. Dadurch konnte ich in Berlin nicht abgeholt werden, weil mein Bekannter zur Arbeit mußte; so hatte ich noch 45,-Euro Taxikosten.
Ich fordere Schadensersatz, wegen der Unannehmlichkeiten (ich leide unter Platzangst) und Erstattung der Taxikosten.
Meine Forderung an Air Berlin Luftverkehrs:
Schadensersatz wegen 110 Minuten Verspätung und Taxikosten wegen Verspätung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Diese Beschwerde ist eigentlich relativ überflüssig.
Eine Verspätung von 110 Min. erzeugt keinen Entschädigungsanspruch. Das ist einfach Recht und Gesetz.
Und die Wartezeit vor dem Abflug ist wahrscheinlich nicht durch Verschulden von Air Berlin verursacht worden, sondern durch eine Überlastung des Luftraums, was auch für das Zielgebiet zur erwarteten Ankunftszeit gilt.
Dass die Piloten die Passagiere nicht wieder in das Flughafengebäude lassen, ist doch wohl klar. Wird plötzlich ein Slot frei, kann er nicht starten, weil alle weg sind.
Ich bin absolut kein Freund von Air Berlin und meide diese Gesellschaft wie der Teufel das Weihwasser. Hier ist aber überhaupt kein Beschwerdegrund vorhanden.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst